Die weitere Zukunft des von der Datenschutzbehörde gekippten Computer-Algorithmus zur Arbeitslosen-Kategorisierung ist unklar. Das Arbeitsmarktservice (AMS) will nun den Bescheid prüfen und allenfalls Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Die Grünen plädieren für "eine Nachdenkpause", das von der ÖVP geführte Arbeitsministerium will die Bescheidprüfung durch das AMS vorerst abwarten.

"Für den AMS-Algorithmus bedeutet das, dass wir jedenfalls jetzt keinen schnellen Gesetzesbeschluss im Parlament herbeiführen werden", so Grüne-Sozialsprecher Markus Koza am Freitag in einer Aussendung. "In den Regierungsverhandlungen wurde vereinbart, dass für den Einsatz von künstlicher Intelligenz und Algorithmen Kriterien und rote Linien zu definieren und entsprechende Studien in Auftrag zu geben sind", sagte Grüne-Digitalsprecherin Süleyman Zorba.

Drei Kategorien

In der Vergangenheit hatte es mehrfach Kritik an dem Algorithmus gegeben, unter anderem von der Volksanwaltschaft, der Gleichbehandlungsanwaltschaft und von Datenschützern. Das AMS wollte mit der Einteilung von arbeitslosen Menschen in drei Kategorien mit hohen, mittleren und niedrigen Arbeitsmarktchancen via Computer-Algorithmus die Vergabe von Fördermaßnahmen effizienter machen.

Am meisten Förderung sollten Arbeitslose mit mittleren Arbeitsmarktchancen bekommen. Der Berater hätte aber weiterhin die Letztentscheidung über die Arbeitslosenförderung gehabt, etwa ob jemand eine teure Facharbeiterausbildung bekommt oder nicht. Der Algorithmus lief seit Herbst 2018 im Testbetrieb und hätte Mitte 2020 im Arbeitsmarktservice flächendeckend eingesetzt werden sollen. Wegen der Coronakrise wurde der Start dann auf Anfang 2021 verschoben.

Fehlende Grundlagen

Die Datenschutzbehörde kritisiert in ihrem Bescheid unter anderem die fehlenden gesetzlichen Grundlagen für das Projekt. Außerdem hätten Betroffene keine Kontrollen der getroffenen Algorithmus-Entscheidungen verlangen können. Das Arbeitsmarktservice will an dem Algorithmus festhalten und wartet nun auf eine Gesetzesänderung. "Wenn es praktisch eine gesetzliche Adaptierung gibt in sehr kurzer Zeit, dann wäre es selbstverständlich möglich das mit 1. 1. 2021 zu starten", sagte der Büroleiter des AMS-Vorstands, Marius Wilk, am Freitag im Ö1-"Mittagsjournal" des ORF-Radios. Der Testbetrieb des Computer-Algorithmus zur Arbeitslosen-Kategorisierung läuft derzeit daher weiter.

Das Arbeitsministerium wollte die Entscheidung der Datenschutzbehörde nicht kommentieren. Man werde "die vom AMS eingeleitete Prüfung des Bescheides abwarten", hieß es aus dem Ministerium zur APA.

Die FPÖ zeigte sich mit der Entscheidung der Datenschutzbehörde zum AMS-Algorithmus zufrieden. Mit der maschinellen Arbeitslosenkategorisierung wäre "eine individuelle und menschenwürdige Betreuung am Altar der Bequemlichkeit geopfert" worden, so die freiheitliche Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch in einer Aussendung.