Die Regierung hat am Dienstag ihr zur Bewältigung der Coronakrise gedachtes "Konjunkturstärkungsgesetz" auf den Weg gebracht. Der Eingangssteuersatz sinkt für alle Lohn- und Einkommensteuerzahler von 25 auf 20 Prozent. Geringverdiener erhalten eine höhere Negativsteuer.

Mit einer Reparatur sollen Verluste beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld vermieden werden, die ansonsten Arbeitnehmern in Kurzarbeit gedroht hätten. Es wird in voller Höhe ausgezahlt. Und der Spitzensteuersatz von 55 Prozent ab einer Million Euro Jahresbrutto wird bis 2025 verlängert.

Im letzten Moment zurückgenommen

Im letzten Moment zurückgenommen wurde eine potenziell verfassungswidrige Besserstellung der Finanz bei Firmenpleiten. Eigentlich wollte das Finanzministerium festlegen, dass einmal bezahlte Steuern und Abgaben im Fall einer Firmenpleite nicht mehr von den anderen Gläubigern zurückgefordert werden können. Sowohl der Kreditschutzverband von 1870 als auch der Oberste Gerichtshof hatten in der kurzen Begutachtung aber heftig dagegen protestiert. Und zwar deshalb, weil mit der Privilegierung der Finanz die Gleichbehandlung aller Gläubiger unterlaufen worden wäre. Laut Finanzministerium wurde die potenziell verfassungswidrige Passage in der Regierungsvorlage "ersatzlos gestrichen".

Neu hinzugekommen ist eine staatliche Garantie für Kreditversicherer. Diese hatten zuletzt - unterstützt von Industriellenvereinigung und Wirtschaftskammer - massiv auf Staatshilfen gedrängt. Wie Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) nach dem Ministerrat sagte, will der Staat nun 85 Prozent der Haftung für Exportkredite von bis zu einer Mrd. Euro übernehmen. Im Gegenzug soll er 45 Prozent der Prämien erhalten.

Steuerstundungen bis 2021 verlängert

Bis 2021 verlängert werden mit dem "Konjunkturstärkungsgesetz 2020" auch die ursprünglich bis Herbst befristeten Steuerstundungen. Hier geht es laut Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) um 6,5 Milliarden Euro, die nun erst 2021 an den Fiskus fließen müssen.

Weiters geplante - und so weit bekannte - Maßnahmen: Unternehmen können ihre Corona-Verluste von den Gewinnen der Jahre 2018 und 2019 abziehen und somit weniger Steuer zahlen ("Verlustrücktrag"). Wer investiert, kann seine Steuerleistung weiter reduzieren, indem Abschreibungen ab 1. Juli erhöht werden ("degressive Abschreibung").

Für die Dienstag im Nationalrat anstehende Senkung der Mehrwertsteuer ausgewählter Branchen rechnet Blümel mit einer Genehmigung durch die EU-Kommission, wie er sagte.