Jetzt ist klar: Kurzarbeit soll in Österreich weiter forciert werden. Allerdings wird die zurzeit geltende Covid-19-Kurzarbeit adaptiert. Damit sollen Arbeitsplätze in der Krise gesichert werden, so die Vertreter von Arbeiterkammer, ÖGB und Wirtschaftskammer am Montag.

Die Corona-Kurzarbeit war zunächst mit drei Monaten befristet und kann nun um bis zu drei Monate verlängert werden. Vereinbarungen, die zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 1. März begonnen haben, können also mit 1. Juni verlängert werden.

"Ein erfolgreiches Modell geht in die Verlängerung", freut sich ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian. Die Netto-Ersatzrate für Arbeitnehmer bleibe bei 80, 85 bzw. 90 Prozent. In Zukunft könne Arbeitnehmern kein Entgeltnachteil aus der Möglichkeit der Arbeitszeitdurchrechnung entstehen, da sich die Arbeitszeitdurchrechnung nicht auf die Entgeltfindung auswirke.

Arbeitgeber kann höhere Arbeitszeit anordnen

WKÖ-Präsident Harald Mahrer und WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf begrüßten in einer Aussendung ebenfalls die Sozialpartnervereinbarung: "Die Kurzarbeit ist ein wesentliches Instrument im Hilfspaket der Bundesregierung. Wir sichern damit Arbeitsplätze in unseren Betrieben und stützen den Wirtschaftskreislauf." Die neue Sozialpartnervereinbarung gelte sowohl für neue Anträge als auch für Verlängerungen und stehe seitens der WKÖ unter https://bit.ly/2LSP31A zur Verfügung.

Um das Hochfahren der Wirtschaft zu erleichtern, kann der Arbeitgeber nun unter bestimmten Voraussetzungen eine höhere Arbeitszeit anordnen als grundsätzlich vereinbart, so die WKÖ. Unternehmen müssten künftig nicht mehr die Sozialpartner bei Arbeitszeitänderungen verständigen. Der Beschäftigtenstand soll gehalten werden, die Vereinbarung sehe hier aber auch Klarstellungen und Lockerungen vor, so entfällt etwa mit Zustimmung der Gewerkschaft oder des AMS-Regionalbeirats die Behaltepflicht nach der Kurzarbeit.

Arbeit auf Abruf ist verboten

"Wir wissen nicht, wie lange diese Krise noch andauert, daher ist die Verlängerung der Corona-Kurzarbeit wichtig und richtig", sagt AK Präsidentin Renate Anderl.

Anderl streicht die verbesserte Planbarkeit für Arbeitnehmer hervor. In der neuen Vereinbarung ist Arbeit auf Abruf dezidiert verboten, Arbeitgeber müssen mindestens drei Tage im Voraus bekannt geben, wenn sie höhere Arbeitszeiten benötigen werden. "Ein weiterer wichtiger Punkt war uns, dass die Beschäftigten in Kurzarbeit die tatsächlich jedes Monat geleistete Arbeit auch bezahlt bekommen - nach dem Motto was es wiegt, das hat's."

Neu geregelt ist auch die Bezahlung für Lehrlinge, sie bekommen beim Wechsel des Lehrjahres oder bei erfolgreicher Lehrabschlussprüfung eine höhere Lehrlingsentschädigung beziehungsweise mehr Lohn und Gehalt. Außerdem sieht die Neuregelung eigene Dienstzettel für die Zeit der Kurzarbeit vor.

Kurzarbeit: Österreich auf Platz Zwei

Die Coronakrise hat indes in ganz Europa die Arbeitsmärkte voll erfasst. Alleine in den fünf größten Volkswirtschaften Europas seien 40 Millionen Menschen in Kurzarbeit, teilte die Agenda Austria am Montag mit. Anteilsmäßig liege Österreich an zweiter Stelle, nur in der Schweiz ist der Anteil höher.

Der Anteil der Kurzarbeit in Prozent der Erwerbswilligen (Arbeitskräftepotenzial: Erwerbstätige und Arbeitslose) lag den Agenda-Austria-Angaben zufolge in Österreich im April bei 29 Prozent, in der Schweiz waren es 40,1 Prozent. An dritter Stelle der insgesamt sieben untersuchten Länder befand sich Belgien (25,8 Prozent), gefolgt von Irland (25,4 Prozent) und Deutschland (23,8 Prozent). Am geringsten war der Kurzarbeitsanteil in Schweden mit 9,4 Prozent.