Offen haben dürfen ab kommenden Dienstag Tankstellen und angeschlossene Waschstraßen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Baustoff-, Eisen- und Holzhandel, Pfandleihanstalten und Handel mit Edelmetallen, Bau- und Gartenmärkte (unabhängig von der Größe) sowie kleinere Händler, wenn der Kundenbereich im Inneren höchstens 400 Quadratmeter beträgt.

Was das für die Geschäfte genau bedeutet:

  • Nicht erlaubt ist die künstliche Verkleinerung - etwa mit Absperrbändern - von Verkaufsflächen um auf unter 400 Quadratmeter zu kommen.
  • Es herrscht Maskenpflicht (oder Vergleichbares wie ein Schal) für Verkäufer und Kunden. Die Geschäfte müssen aber keine Schutzmasken zur Verfügung stellen.
  • Des Weiteren gilt der gewohnte Mindestabstand von einem Meter. Geschäfte bis 400 Quadratmeter müssen sicherstellen, dass sich pro 20 Quadratmeter nur ein Kunde aufhält.
  • Die Öffnungszeiten sind auf 07.40 Uhr bis 19.00 Uhr beschränkt.
  • Strafen: Wer sich nicht an die Verordnung hält, muss tief in die Tasche greifen. Händler, die zu viele Kunden ins Lokal lassen, müssen bis zu 3.600 Euro bezahlen. Große Händler, die nicht unter die Verordnung fallen und frühzeitig öffnen, können mit bis zu 30.000 Euro belangt werden.
  • Einkaufszentren sind von der Ausnahme nicht erfasst und bleiben geschlossen