Der börsennotierte steirische Chip- und Sensorhersteller ams hat - trotz der Corona-Krise - bekräftigt, dass man den Vollzug des Übernahmeangebots für den Münchner Lichtkonzern Osram für das zweite Quartal, also den Zeitraum April bis Juni, erwartet. Für die Corona-Krise sieht sich die ams AG durch ihr Cashflow-Profil und eine starke Liquiditätsposition gerüstet.

Das gewährleiste die Flexibilität, um auf jegliche unmittelbaren Beeinträchtigungen aufgrund des Covid-19-Virus reagieren zu können. Im Einklang mit einer Mitteilung von 6. März bestätigte ams die Erwartung, im noch laufenden ersten Quartal 480 bis 520 Mio. Dollar (439 bis 476 Mio. Euro) Umsatz und 19 bis 21 Prozent bereinigte operative EBIT-Marge zu erzielen. Die Auswirkungen von Covid-19 auf die Geschäftstätigkeit würden aber weiter aktiv beobachtet.

"Positive Rückmeldungen von Aktionären"

Mehr denn je sei man von der offensichtlichen strategischen Logik und dem Wertschaffungspotenzial aus dem Zusammenschluss von ams und Osram überzeugt, wird ams-CEO Alexander Everke zitiert. Dazu und auch zu der für den Merger geplanten Kapitalerhöhung erhalte man weiter positive Rückmeldungen von den Aktionären.

Zur teilweisen Finanzierung der Groß-Übernahme hat ams ja eine Kapitalerhöhung im Ausmaß von 1,65 Mrd. Euro vor. Dafür habe man positive Rückmeldungen von einer Reihe großer bestehender Aktionäre erhalten, die planen würden, ihre Bezugsrechte auszuüben, sowie von weiteren Investoren, die an der Bezugsrechtsemission teilnehmen wollten.

Die Bezugsrechtsemission wurde vollumfänglich von einem Bankensyndikat übernommen, das aus den Banken besteht, die sich bereits verpflichtet haben, die Brückenfinanzierung für die Übernahme im Umfang von bis zu 4,4 Mrd. Euro bereitzustellen.

Der Vollzug des Barübernahmeofferts für Osram stehe nur noch unter der Bedingung des Erhalts der nötigen behördlichen Genehmigungen, so ams am Donnerstagabend. Ihre direkte Beteiligung an Osram hat die ams AG wie berichtet vorige Woche auf 23,4 Prozent erhöht, das ist aus regulatorischen Gründen auch die derzeit zulässige Höchstgrenze.