Der ÖGB und die Arbeiterkammer (AK) machen darauf aufmerksam, dass auch geschlossene Betriebe ihre Mitarbeiter weiter zahlen müssen. ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian verweist auf ein entsprechendes Rechtsgutachten, dass dem Gewerkschaftsbund vorliege. Sollten Nachschärfungen nötig sein wäre die Regierung dazu bereit, so Katzian.

Arbeitgeber könnten Kurzarbeit vereinbaren und sich Förderungen dafür holen. Sie könnten daher nicht einfach die Zahlung des Entgelts einstellen.

Gesetz am Freitag

AK Wien-Direktor Christoph Klein verweist auf ein entsprechende Gesetz, welches am kommenden Freitag im Parlament beschlossen werden soll. "Diese Vorgangsweise war notwendig geworden, weil einzelne Rechtsanwälte die Meinung vertreten haben, dass Arbeitgeber in Betrieben, die von den verordneten Betretungsbeschränkungen betroffen sind, kein Entgelt mehr zahlen müssen", so Klein in einer Aussendung.

Die Anwaltskanzlei Engelbrecht Rechtsanwalts GmbH wiederum hat heute vor erheblichen Risiken bei der Kurzarbeit für die Arbeitgeber gewarnt. "Der Arbeitgeber muss jedenfalls das gekürzte Entgelt vorleisten. Das Kurzarbeitszeitmodell ist daher nur für Betriebe geeignet, die noch über die notwendige Liquidität verfügen", so die Anwälte. Weiters würden die gesetzlichen Rahmenbedingungen die notwendige Rechtssicherheit nicht geben.