Schon ab Montag sollen von den Folgen des Coronavirus betroffene Unternehmen Anträge auf ein neues Kurzarbeitsmodell stellen können - das hat die Regierung gemeinsam mit den Sozialpartnern am Samstag angekündigt. Dafür sind zunächst 400 Millionen Euro vorgesehen.

Weil die aktuelle Coronakrise die Unternehmen vor akute Liquiditätsprobleme stellt, gibt es wesentliche Änderungen gegenüber dem bisherigen Kurzarbeitsmodell. So musste Kurzarbeit bis dato im Normalfall mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten beim AMS beantragt werden, diese Zeit soll nun auf 48 Stunden verkürzt werden.

Arbeitszeit bis auf null reduziert

Eine zweite wesentliche Änderung ist auch, dass die Arbeitszeit vorübergehend auch auf null reduziert werden kann, während bis dato maximal 90 Prozent der gesetzlich oder kollektivvertraglich festgelegten Normalarbeitszeit wegfallen durfte. Damit soll gewährleistet werden, dass die Mitarbeiter in den Unternehmen bleiben und die Betriebe nach überstandener Krise rasch wieder ihre Arbeit aufnehmen können.

>>Der Live-Blog mit allen wichtigen Entwicklungen zum Coronavirus<<

Während Kurzarbeit bisher vor allem von Industrieunternehmen genutzt wurde, soll sie nun auch für KMU und für Kleinstbetriebe anwendbar sein.

So viel bleibt vom Gehalt

Die Nettoersatzrate beim neuen Kurzarbeitsmodell beträgt zwischen 80 und 90 Prozent, wobei Geringverdiener die höchste Nettoersatzrate haben. Die Nettoersatzrate ist die Differenz zwischen dem Entgelt für die geleistete Arbeitszeit zuzüglich Kurzarbeitshilfe und vereinbarten Zuschlägen durch das AMS. Wenn jemand 1.000 Euro netto verdient und null Stunden arbeitet, soll eine 90-prozentige Ersatzrate greifen, das AMS bezahlt also das Arbeitslosengeld plus einen Zuschlag, das sind dann zwischen 800 und 900 Euro. Das Unternehmen bezahlt nur einen kleinen Restbetrag. Damit ist das Modell auch für Unternehmen deutlich attraktiver als bisher.

80 Prozent beträgt die Nettoersatzrate, wenn das Entgelt vor der Kurzarbeit über der halben Höchstbemessungsgrundlage liegt (rund 2.700 Euro), 85 Prozent bei einem Entgelt bis zur halben Höchstbemessungsgrundlage und 90 Prozent bei einem Entgelt bis 1.700 Euro brutto. Falls die zunächst dafür budgetierten 400 Millionen Euro aufgebraucht seien, werde man rasch neue Gespräche führen.

Zeitguthaben und Urlaub

Das Modell sieht außerdem vor, dass zunächst Zeitguthaben und alte Urlaube abgebaut werden müssen. Laufender Urlaub muss nach dem neuen Corona-Kurzarbeitsmodell in den ersten drei Monaten nicht verbraucht werden, falls die Krise länger andauert, sind aber mindestens drei Wochen zu konsumieren.

Die Sozialversicherungsbeiträge werden beim neuen Kurzarbeitsmodell ab dem 1. Monat vom Bund übernommen - bisher erst ab dem 5. Monat.

Die Behaltefrist beträgt unabhängig von der Dauer der Kurzarbeit einen Monat. Zusätzlich besteht eine Verhandlungsverpflichtung während der Kurzarbeit bei besonderen Umständen über einen allfälligen Entfall bzw. eine Verkürzung der Behaltefrist. Bei überlassenen Arbeitnehmern gibt es keine Änderung zur bisherigen Regelung. Einzig während der Behaltefrist ist der Einsatz zusätzlicher überlassener Arbeitskräfte zulässig.

Eine Änderung der vereinbarten Reduktion der Arbeitszeit durch Arbeitsvertragsänderung (nicht jedoch der Rahmenvereinbarung) ist möglich, jedoch erfordert dies eine vorherige Meldung an die Sozialpartner mindestens fünf Arbeitstage vor Änderung der Arbeitszeit.

Die Kurzarbeit kann maximal auf drei Monate befristet abgeschlossen werden. Bei Bedarf ist eine weitere Verlängerung um drei Monate nach Gesprächen der Sozialpartner (idente Regelung) möglich. Danach tritt diese Regelung (Corona Soforthilfe-Kurzarbeit Flex) außer Kraft.