Beschlossen wurde es bereits in der Vorwoche, seit gestern ist es offiziell: Auf der schwarzen Liste der Steueroasen der EU finden sich vier neue Namen. Palau und die Seychellen sind eher kleine Fische. Ein großer ist hingegen Panama. Und mit den Cayman Islands landet nur 18 Tage nach dem Brexit erstmals ein britisches Überseegebiet auf der schwarzen Liste der EU.

Das kann durchaus unangenehme Konsequenzen für diese Staaten haben, erklärt Norbert Schrottmeyer, Partner in der Steuerberater-Kanzlei LeitnerLeitner. „Es gibt keine EU-Fördermittel mehr.“ Außerdem können die EU-Staaten eigene Maßnahmen gegen diese Länder erwirken. In Österreich seien etwa Zins- oder Lizenzzahlungen an Firmen in solchen Niedrigsteuerländern nicht mehr von der Steuer absetzbar.

Schattenfinanzindex

Die Cayman Islands landen nicht nur auf der schwarzen Liste. Der Inselstaat, etwas mehr doppelt so groß wie Graz, schafft es auch beim aktuellen Schattenfinanzindex 2020 auf Platz zwei, vor der Schweiz und hinter den USA. Erstellt wird dieses Verzeichnis von Staaten mit Steuerschlupflöchern vom tax justice network in Zusammenarbeit mit Attac und dem Vienna Institute for International Dialogue and Cooperation (VIDC).

Die zeitgleiche Veröffentlichung mit der Liste der EU sei Zufall, wird versichert. Diese werde aber generell problematisch gesehen, erklärt VIDC-Expertin Martina Neuwirth. „Die Liste ist sehr technisch. Da werden einfach Punkte abgearbeitet. Sind die erfüllt, ist ein Land auch schnell wieder aus der Liste gestrichen.“ Und natürlich würden auch keine EU-Staaten auf dieser Liste auftauchen, kritisiert Neuwirth.

Steueroasen in der EU

Dabei habe man in Europa mit Luxemburg, Malta und den Niederlanden eigene Steueroasen. „Die Regierung in Amsterdam versucht zwar, alles anders zu machen. Aber kaum schließen sie ein Steuerschlupfloch, öffnen sie ein anderes.“ Auch Irland habe die Steuervergünstigungen für IT-Konzerne inzwischen zwar eingeschränkt, kämen den Firmen aber dann halt auf andere Weise entgegen, um Investitionen ins Land zu bringen. „Dabei hat der Internationale Währungsfonds errechnet, dass 40 Prozent der sogenannten Auslandsinvestitionen weltweit eigentlich Verschieben von Gewinnen oder Kosten sind“, sagt Neuwirth.

Dass es in der EU unterschiedliche Steuersätze gäbe, sei unbestritten, sagt auch Steuerberater Schrottmeyer. Langfristig sei daher eine Annäherung bei den Bemessungsgrundlagen wünschenswert. Allerdings sei die EU nicht untätig: „Seit 2015 gibt es Mindeststandards wie Dokumentationsvorschriften.“ Finanzbeamte können so Zahlungsströme viel besser nachvollziehen.