Rund 1,4 Milliarden Euro beträgt der Budgetüberschuss Österreichs für das Jahr 2019 – nicht zuletzt dank sprudelnder Steuereinnahmen. Bis Ende Februar Zeit haben Arbeitgeber Zeit, die Lohnzettel des Jahres 2019 an die Finanz zu übermitteln, Arbeitnehmer können sich einen Teil ihrer geleisteten Lohnsteuer wieder zurückholen.

Wer sich seit dem vergangenen Jahr nicht mehr bei Finanzonline eingeloggt hat, wird dabei eine Überraschung erleben. Das Finanzportal des Staates wurde komplett überarbeitet. Gleich auf der Startseite sieht man, welchen Betrag die automatische Berechnung ergeben würde. Es ist dennoch ratsam, immer eine Einkommenssteuererklärung zu machen. Dafür bietet das neu gestaltete Finanzonline einen „Assistenten“. Mit ein paar wenigen Fragen sollte die Steuererklärung binnen weniger Minuten erledigt sein.

Warnung vor Assistent

Auch wenn das eine nette Idee sei, warnt der Steuerexperte Arbeiterkammer Steiermark, Bernhard Koller, vor dem Assistenten. Die Fragen seien zu allgemein, kritisiert Koller. „Der Assistent fragt beispielsweise, ob man Kinder hat.“ Dem Finanzamt gehe es hier darum, ob ein Kinderabsetzbetrag gerechtfertigt wäre. Doch die Frage „Haben Sie Kinder?“ könne auch eine 80-jährige Pensionistin möglicherweise mit „Ja“ beantworten.

Das Problem: „Wenn man die Fragen nicht richtig beantwortet, kann es geschehen, dass man weniger bekommt, als einem zusteht.“ Koller rät daher dazu, die Erklärung ohne den Assistenten zu machen. Beim Start der Erklärung könne man diesen einfach ablehnen und komme zum klassischen Online-Formular, mit etwas veränderter Optik. „Wenn es dann statt zehn Minuten eine halbe Stunde dauert und man dafür ein paar hundert Euro mehr hat, zahlt sich das schon aus.“

Der Familienbonus Plus ist für Steuerpflichtige das brennendste Thema. „Rund ein Drittel unserer Anfragen dreht sich um dieses Thema“, sagt Koller. Wichtig: Auch wenn man den Familienbonus schon dem Arbeitgeber bekannt gegeben hat, muss man ihn dennoch auch dem Finanzamt melden. Komplex sei die Lage auch für Eltern, die getrennt leben. Wenn ein Elternteil den Bonus zu 100 Prozent für sich beansprucht, brauche dieser unbedingt ein Schriftstück, in dem der andere Elternteil darauf verzichtet. „Ohne dem kann es bei einer Prüfung zu Problemen kommen.“ Wohnen Eltern zusammen, sollten sie die Arbeitnehmerveranlagung zugleich machen. „Dann kann man durchrechnen, wie man den Bonus auf die Steuerakte aufteilen soll, damit man das meiste für die Familie herausholt“, erklärt Koller.

Pendlern rät der AK-Experte außerdem jährlich den Pendlerrechner neu zu starten und auszudrucken. „Manchmal werden die Bus- und Zugverbindungen besser oder schlechter oder es gibt langwierige Baustellen, welche die Fahrstrecke eigentlich verlängern.“ Im Fall einer Prüfung sei es daher ratsam, wenn man gut vorbereitet ist, sagt Koller.