Die für Freitag im Landesgericht Linz angesetzte Verhandlung wurde auf Wunsch des Klägers abgesagt, teilt die Voestalpine mit. Aktionär Rupert-Heinrich Staller war der Ansicht gewesen, man habe die gesetzlich vorgesehene Abkühlphase von zwei Jahren ignoriert. Wolfgang Eder würde Entscheidungen kontrollieren, die er selbst noch in seiner Zeit als CEO getroffen hatte. Daher wollte er vor Gericht ziehen. Der Konzern vertrat hingegen den Standpunkt, dass die Wahl aller acht Aufsichtsratsmitglieder rechtmäßig erfolgt sei.

"Permanente Optimierung der Governance-Kultur"

Diese juristischen Gefechte hätten sich jetzt überraschend ins Positive gedreht, weshalb es eine gerichtliche Entscheidung nicht mehr brauche. "Der Präsidialausschuss des Aufsichtsrates der voestalpine AG hat bereits im vergangenen Jahr damit begonnen, die Geschäftsordnung sowohl für den Vorstand als auch für den Aufsichtsrat zu überarbeiten, um eine permanente Optimierung der Governance-Kultur des voestalpine-Konzerns sicherzustellen", so Voestalpine-Sprecher Peter Felsbach.

Die voestalpine AG "war und ist davon überzeugt, dass die Wahl sämtlicher acht Aufsichtsratsmitglieder rechtmäßig erfolgte und solange die Anfechtungsklage juristisch nicht entschieden ist, sind auch keine Auswirkung auf die Zusammensetzung des Aufsichtsrates zu erwarten", wird betont.

"Optimierte Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat"

Eine entsprechende Neufassung für die Geschäftsordnung des Vorstandes wurde am 17. Dezember 2019 einstimmig beschlossen. Jetzt solle noch eine zeitgemäße, "optimierte Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat" erarbeitet werden. "In diesem Zusammenhang wird der Aufsichtsrat auch sämtliche in der Hauptversammlung erwähnten Kritikpunkte, insbesondere die Themen Interessenskonflikte und Cooling-off, behandeln".

Staller erklärte, es sei ihm darum gegangen, "allfällige Schwachpunkte in den Voestalpine-Geschäftsordnungen zu korrigieren. Das ist jetzt gelungen". Im Bericht an die Hauptversammlung am 1. Juli werde der Aufsichtsrat den Stand bzw. das Ergebnis der Beratungen detailliert erläutern.