Wer im Supermarkt zum "Vorteilspack" greift, erhofft sich aufgrund einer größeren Verkaufsmenge einen Rabatt. Das muss aber nicht sein, wie das Beispiel "Actimel" des Lebensmittelherstellers Danone zeigt. Das Milchgetränk wurde in Verpackungen zu sechs und zehn Stück abgegeben, wobei auf der Großpackung der Schriftzug "Vorteilspack" stand. Der Preis pro Flasche war aber teuerer als im 6er-Pack.

Dieser nachteilige "Vorteil" bewegte einen Salzburger Konsumenten, sich an die Arbeiterkammer (AK) zu wenden, die wegen "irreführender Werbung" den Rechtsweg bestritt. Erstinstanzlich bekam die Arbeitnehmervertretung recht und nun wurde auch vom Oberlandesgericht Wien die Sicht der Kammer bestätigt, wie die AK am Freitag in einer Aussendung mitteilte. Das Urteil sei rechtskräftig.

Aufdruck ist zu unterlassen

Herstellern ist es aus kartellrechtlicher Sicht nicht erlaubt, Verkaufspreise an den Einzelhandel vorzugeben. Wenn es Danone daher nicht möglich sei, zu gewährleisten, dass der von ihr angekündigte Vorteilspack vom Einzelhandel auch tatsächlich günstiger angeboten wird als die herkömmliche Verpackung, ist der Aufdruck daher zu unterlassen.

Der Durchschnittsverbraucher gehe jedenfalls davon aus, dass der Aufdruck „Vorteilspackung“ auch einen Preisvorteil bedeutet, heißt es in der Begründung.