Das Bundeskriminalamt (BK) warnt vor Investmentbetrügern, die Anleger um ihr Vermögen bringen. Beim sogenannten Cyber-Trading-Betrug werden potenzielle Anleger im Internet zu Geldzahlungen für vermeintlich lukrative Investitionsgeschäfte verleitet. Die Plattformen sehen professionell aus, doch das Geld verschwindet im kriminellen Netzwerk. Trotz zahlreicher Festnahmen agieren die Täter weiter.

Erst im Februar wurde eine Tätergruppe zerschlagen, die in ganz Europa mehrere tausend Anleger via Online-Trading-Plattformen für binäre Optionen, Forex, Kryptowährungen und ähnliche Finanzprodukte um rund 100 Millionen Euro pro Jahr betrogen hat. Auch Österreicher waren unter den Geschädigten. In die Ermittlungen waren das Büro für Finanzermittlungen im BK und das Landeskriminalamt Niederösterreich eingebunden. "Die Ermittler leisten großartige Arbeit, um die Betrüger auszuforschen und dingfest zu machen. Dennoch appellieren wir an die Bürgerinnen und Bürger gerade bei Angeboten im Internet besondere Vorsicht walten zu lassen", sagte Manuel Scherscher, der Leiter der Abteilung für Wirtschaftskriminalität im BK.

Scheinfirmen und Gewinnversprechen

Angeworben werden die Opfer über Internet-Werbeanzeigen, soziale Netzwerke, Anrufe aus eigens geschaffenen Callcentern oder Massenmails. Die Tätergruppierungen arbeiten mit unzähligen Tarn-und Scheinfirmen in einer konzernähnlichen Struktur. Aufgaben wie Marketing, Callcenter-Betrieb, Softwareentwicklung und Geldwäscherei werden unabhängig voneinander arbeitsteilig unter einer Führung erledigt. Die Betrüger täuschen anfangs hohe Gewinne vor, um die Opfer zu weiteren Zahlungen zu verleiten.

Das schnelle Geld und hohe Gewinnchancen gibt es auch im Internet nicht, warnte das BK. Wenn etwas "zu schön scheint, um wahr zu sein", ist es höchstwahrscheinlich ein Fake. Die Ermittler raten, sich die Trading-Plattformen genau anzusehen und ob ein Impressum, ein Verantwortlicher oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben sind. Wenn sich niemand die Zeit nimmt, das Geschäftsmodell zu erklären, sollte man die Finger davon lassen.

Kozession der FMA muss vorliegen

Wenn der Anleger nach der ersten Einzahlung sofort kontaktiert und nachdrücklich mehr Geld verlangt wird, sollte man keinesfalls zahlen. Wer investiert, sollte man sich vergewissern, dass im Falle von Trading- oder Handelsplattformen eine entsprechende Konzession der Finanzmarktaufsicht (FMA) besteht und ob bereits eine Warnung der FMA zu dieser Plattform oder den Betreibergesellschaften vorliegt. Hinweise und Anfragemöglichkeiten gibt es unter www.fma.gv.at. Auch sollte im Netz recherchiert werden, ob es Warnungen oder Beschwerden zu diesen Plattformen oder Gesellschaften gibt.

Kreditkartenzahlungen sind teilweise bis zu drei Wochen stornierbar und die Zahlungen können rückgefordert werden, informierte das BK. Bei erlittenen Schaden, muss Anzeige bei der Polizei erstattet werden.