Die Unterhändler von EU-Parlament und Mitgliedstaaten haben sich auf einen Kompromiss bei der umstrittenen Reform der Regeln für Lkw-Fahrer geeinigt. Die finnische EU-Ratspräsidentschaft teilte am Donnerstag mit: "Wir haben eine vorläufige Einigung gefunden." Die neuen Regeln sollen Fernfahrer vor Ausbeutung schützen.

Die EU-Kommission hatte die Reform im Frühjahr 2017 vorgeschlagen. Daraufhin war sowohl im EU-Parlament als auch zwischen den Mitgliedstaaten ein heftiger Streit entbrannt.

Besonders Deutschland, Frankreich und die Benelux-Staaten forderten strenge Vorgaben unter Verweis auf unfaire Wettbewerbsbedingungen im Speditionsgewerbe durch Lohndumping osteuropäischer Unternehmen. Polen, Bulgarien, Litauen und andere warfen ihren westlichen Nachbarn im Gegenzug vor, Protektionismus und Einschränkungen des europäischen Binnenmarkts als soziale Maßnahmen zu tarnen.

Keine Ruhezeit in der Kabine

Im Dezember 2018 legte der Rat der Mitgliedstaaten schließlich gegen den Widerstand aus acht mehrheitlich östlichen EU-Ländern seine Position fest. Demnach sollen Lkw-Fahrer ihre gesetzlichen wöchentlichen Ruhepausen nicht mehr im Fahrzeug verbringen dürfen, ihr Dienstplan soll regelmäßige Fahrten in die Heimat zulassen und bei längeren Auslandsaufenthalten sollen die Fahrer den sozialrechtlichen Bestimmungen des Aufenthaltslandes unterliegen.

Im EU-Parlament hatte sich in diesem Frühjahr ebenfalls eine Mehrheit für strengere Regeln angedeutet. Im März wurde die Abstimmung aber zunächst verschoben, weil insbesondere osteuropäische Abgeordnete hunderte Änderungseinträge eingereicht hatten. Im April schaffte es das Parlament dann doch, noch vor den Wahlen im Mai eine Position festzulegen.

Ausnahme für Kleintransporter

"Wir haben einige Siege errungen", sagte die grüne EU-Abgeordnete und Vorsitzende des Verkehrsausschusses, Karima Delli. Besonders die Vorgabe für Fernfahrer, einen elektronischen Fahrtenschreiber an Bord zu haben, sei zu begrüßen.

Auch der CSU-Abgeordnete Markus Ferber begrüßte die Einigung grundsätzlich. "Mir war hier besonders wichtig, dass für den Mittelstand und Handwerker keine Mehrbelastungen entstehen", erklärte er. Kleintransporter sind der Einigung zufolge bei Fahrten in einem Radius von 100 Kilometern um den Unternehmenssitz von der Tachografen-Pflicht ausgenommen. Die Mitgliedstaaten und das Parlament müssen dem Kompromiss noch abschließend zustimmen.