Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Salzburger Swap-Prozess die erstinstanzlichen Schuldsprüche des Landesgerichts Salzburg bestätigt. Sämtliche Nichtigkeitsbeschwerden der wegen Untreue Verurteilten rund um Ex-Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) und den früheren Finanzlandesrat Othmar Raus (SPÖ) wurden am Dienstag verworfen. Großteils wurden auch den Berufungen keine Folge geleistet.

Es bleibt daher bei drei Jahren Haft für Schaden, davon ein Jahr unbedingt. Bestätigt wurde auch die zweijährige Freiheitsstrafe für den ehemaligen Finanzabteilungsleiter Eduard Paulus, davon sechs Monate unbedingt. In Stattgebung einer Strafberufung der Staatsanwaltschaft erhöhte der Fünf-Richter-Senat (Vorsitz: Rudolf Lässig) jedoch die über Raus verhängte Strafe. Statt zwei Jahre teilbedingt setzte es für den langjährigen Landesrat zweieinhalb Jahre, wovon zehn Monate unbedingt ausgesprochen wurden.

"Verstoß unvertretbar"

Wie der Senatsvorsitzende Rudolf Lässig betonte, hätten die nunmehr rechtskräftig Verurteilten gegen konkrete, rechtlich verbindliche Richtlinien verstoßen, indem Derivat-Geschäfte mit einem negativen Portfolio von über drei Millionen Euro von der Stadt Salzburg nachteilig aufs Land Salzburg übertragen wurden. "Ein derartiger Verstoß war jedenfalls unvertretbar", betonte Lässig.

"Es wurde eine Grenze überschritten", stellte der Vorsitzende klar. Die vor allem von Ex-Bürgermeister Schadens Rechtsvertreterin dem erstgerichtlichen Urteil unterstellten Rechtsfehler lägen nicht vor. Dasselbe gelte für die behaupteten Begründungsmängel des Urteils. Vielmehr sei das Ersturteil "ein unglaublich akribisches Urteil. Es hebt sich in seiner Akribie sehr, sehr positiv heraus", meinte Lässig. Entgegen der Darstellung der Verteidiger sei es "nicht in sich unschlüssig und widersprüchlich".

Schaden und Rausch sichtlich betroffen

Die langjährigen Salzburger Spitzenpolitiker Schaden und Raus, die bis zuletzt auf Freisprüche gehofft hatten, waren vom Verfahrensausgang sichtlich betroffen. Schaden wirkte nach der Bestätigung seiner Verurteilung zu einer dreijährigen teilbedingten Freiheitsstrafe niedergeschlagen. Weder er noch Raus wollten nach Schluss der Verhandlung die rechtskräftigen Urteile kommentieren.

"Das Urteil hat ihm die letzte Kraft genommen", meinte Schadens Rechtsvertreterin Bettina Knötzl. Schaden habe stets "nur das Beste gewollt". Das Verfahren habe "menschenrechtswidrige Aspekte gehabt", meinte Knötzl: "Ich bin sehr betroffen."

Fußfessel-Kandidaten

Dass die früheren Salzburger Spitzenpolitiker Schaden (SPÖ) und Raus (SPÖ) nach ihrer rechtskräftigen Verurteilung in der Salzburger Swap-Affäre im Gefängnis landen, ist eher unwahrscheinlich. Beide dürften die Voraussetzungen erfüllen, um den unbedingten Teil der über sie verhängten Strafen nicht in einer Zelle verbüßen zu müssen, sondern im elektronisch überwachten Hausarrest.

Schaden wurde wegen Untreue zu drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt verurteilt, Raus zu zweieinhalb Jahren, davon zehn Monate unbedingt. Wenn die zu verbüßende Strafzeit zwölf Monate nicht übersteigt, kann ein Antrag auf Genehmigung einer Fußfessel gestellt werden, der bei Vorliegen gesetzlich genau geregelter Kriterien zu genehmigen ist. Die Kandidaten müssen beispielsweise über eine geeignete Unterkunft verfügen und einer Beschäftigung nachgehen bzw. ein Einkommen erzielen, mit dem sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Das Gesetz sieht die Prüfung ihrer Wohnverhältnisse, des sozialen Umfelds und "sonstiger Risikofaktoren" vor, die einem Hausarrest entgegenstehen könnten.

Einzubringen ist ein Fußfessel-Antrag nach Erhalt der Aufforderung zum Strafantritt bei der zuständigen Justizanstalt (JA). Im gegenständlichen Fall wäre das die JA Salzburg. Die Genehmigung obliegt der Anstaltsleitung. Die Kosten des Hausarrests sind vom Fußfessel-Träger zu ersetzen.

Anstiftung erschwerend

Im Salzburger Swap-Prozess ist es um einen Nebenaspekt des im Dezember 2012 aufgeflogenen Salzburger Finanzskandals gegangen. Zwischen Ende Juni und August 2007 waren sechs negativ bewertete Zinstausch-Geschäfte von der Stadt an das Land ohne finanzielle Gegenleistung übertragen worden. Dem Land Salzburg entstand durch die Übernahme der Swaps ein Schaden von zumindest drei Millionen Euro.

Der Deal soll aufgrund einer politischen Vereinbarung zwischen dem damaligen SPÖ-Bürgermeister Heinz Schaden und dem damaligen SPÖ-Landesfinanzreferenten und Landeshauptmann-Stellvertreter Othmar Raus erfolgt sein. Aufgrund dessen hochrangiger Stellung erhöhte der OGH die über Raus verhängte Strafe. Dieser habe dienstrechtlich Untergeordnete zu rechtswidrigem Verhalten angestiftet, gab der Senatsvorsitzende Rudolf Lässig zu bedenken: "Als Landeshauptmann-Stellvertreter ist er zweifellos in der Weisungskette ganz an der Spitze gestanden."

Neben Schaden, Raus und Ex-Finanzabteilungsleiter Eduard Paulus war in erster Instanz auch die ehemalige Leiterin des Budgetreferates des Landes, Monika Rathgeber, zu einer Zusatzstrafe (auf eine bereits bestehende rechtskräftige Verurteilung im Finanzskandal vom Februar 2016) von einem Jahr bedingt verurteilt worden. Als Einzige von insgesamt sieben Angeklagten hatte sie das Urteil nicht bekämpft. Der OGH bestätigte nunmehr die jeweils einjährigen Bewährungsstrafen für einen seinerzeitigen Mitarbeiter Rathgebers im Budgetreferat des Landes und einen früheren Sekretär Schadens, der heute Magistratsdirektor der Stadt Salzburg ist. Dagegen gab es für den jetzigen Finanzdirektor der Stadt Salzburg, der zum Swap-Übertragungszeitpunkt Mitarbeiter in der städtischen Finanzabteilung war, eine deutliche Strafminderung. Statt drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt, setzte es am Ende zwei Jahre, wovon sechs Monate unbedingt ausgesprochen wurden. Er sei "ein kleines Rädchen" gewesen, bemerkte der Senatsvorsitzende.