Schon wieder vorbei „die schönste Zeit im Jahr“ – die ersten Urlauber sind zurück. Einige kamen mit einer Portion Ärger zu Hause an. Die Aufreger waren überbuchte, gestrichene oder verspätete Flüge und mangelhafte Leistungen, etwa schmutzige Hotels, defekte Ausstattungen oder Lärm - das berichtet die Arbeiterkammer. Auch Internetbetrug mit Ferienhäusern in Spanien und unseriöse Webseiten für Reisedokumente waren Anlass zur Beschwerde. Spitzenreiter waren Laudamotion und Wizzair, die mit ihrer Check-in Gebühr für gehörigen Ärger bei den Reisenden sorgte. Das zeige eine erste Analyse von knapp 480 Urlaubsbeschwerden.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wertete im Auftrag der AK eingegangene Urlauberbeschwerden von Mitte Juni bis Ende Juli im Detail aus. In diesem Zeitraum langten 366 Anfragen mit 479 Problemen zum Thema Reisen ein.

Jede dritte Beschwerde wegen des Fluges

Von den 479 Urlaubsbeschwerden drehte sich rund jede dritte um Flüge. Dabei ging es meist um verspätete, annullierte oder überbuchte Flüge, auch nicht angekommenes oder verspätetes Gepäck waren ein Thema. Zusätzlich gab es zahlreiche Beschwerden alleine zu den Check-in Gebühren von Laudamotion und Wizzair. Gegen diese Gebühren geht derzeit die AK mit Klagen vor.

Rund 13 Prozent der Beschwerden gingen auf mangelhafte Leistungen zurück. Davon beklagten sich rund 44 Prozent über ihre Unterkunft – Schmutz, Schimmel, dürftige Ausstattung. Beklagt wurde auch der Lärm – Baustellen in oder nahe der Unterkunft.

Rund jede Zehnte beschwerte sich wegen Leistungsänderungen vor der Abreise. Dabei ging es in erster Linie um Pauschalreisen, zum Beispiel geänderte Flugzeiten oder andere Hotelunterkünfte als versprochen.

Die Tipps der AK-Experten

Wenn der Urlaub ein Reinfall war: Diese Tipps gibt die Arbeiterkammer.

Ansprüche einfordern: Machen Sie nach der Rückkehr Ihre Ansprüche geltend, am besten mittels eingeschriebenem Brief. Ansprechpartner für Reisemängel bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter. Bei Ansprüchen nach der Fluggastrechte-Verordnung müssen Sie sich an die Fluglinie wenden, die den Flug hätte durchführen sollen oder durchgeführt hat. Musterbriefe finden Sie unter wien.arbeiterkammer.at.

Nicht abspeisen lassen: Lassen Sie sich bei Ihren berechtigten Beschwerden nicht mit Gutscheinen abwimmeln. Eine Preisminderung ist vom Reiseveranstalter in bar zu leisten. Auch Ausgleichsleistungen nach der Fluggastrechte-Verordnung müssen ausbezahlt werden, außer Sie erklären sich mit einem Gutschein schriftlich einverstanden.

Was gibt es zurück? Orientierung zur Höhe der Preisminderung bei Pauschalreisen bietet die Frankfurter Tabelle. Sie finden sie unter wien.arbeiterkammer.at

Entgangene Urlaubsfreude: Sie können einen Anspruch auf Schadenersatz haben, etwa für entgangene Urlaubsfreude. Dabei muss den Reiseveranstalter oder seine Partner, etwa Fluglinie oder Hotel, ein Verschulden treffen. Ein Beispiel: Durchfallerkrankung durch ein verdorbenes Buffet. Dokumentieren Sie immer genau den Sachverhalt. Ob Schadenersatzanspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab.

Check-in Gebühr: Laudamotion und Wizzair verrechnen eine Check-in Gebühr, wenn Sie nicht online, sondern am Flughafen einchecken. Die Arbeiterkammer ist der Ansicht, dass diese Gebühren unzulässig sind und geht derzeit dagegen gerichtlich vor. Wenn Sie betroffen sind: Zahlen Sie diese Check-in Gebühren unter Vorbehalt. Sollte die AK vor Gericht Recht bekommen, können Sie die Gebühren zurückverlangen.

Vorsicht vor Betrügern im Internet: Informieren Sie sich vorab über die Anbieter, bei negativen Meinungen seien Sie vorsichtig. Auch bei sehr günstigen Preisen ist Vorsicht geboten.