Wie berichtet, bekommen Kunden von "Amazon Prime" wegen rechtswidriger Klauseln und Geschäftspraktiken die Preiserhöhung aus dem Jahr 2017 auf Verlangen zurück. Ebenfalls rückerstattet wird die zu Unrecht eingehobene Rechnungsgebühr von 1,51 Euro. Geschenkgutscheine und Geschenkkarten sind nunmehr zehn Jahre gültig.

Die AK hatte erfolgreich eine Verbandsklage gegen Amazon wegen zehn rechtswidriger Klauseln sowie zwei Geschäftspraktiken geführt und dann mit Amazon über die Umsetzung der Urteile verhandelt.

Bis Ende Juni, also höchste Eisenbahn

Die Rückerstattung erfolgt wahlweise auf das im Kundenkonto hinterlegte Zahlungsmittel oder in Form eines Amazon Einkaufsgutscheins, den sie zehn Jahre lang einlösen können. Aber Achtung: Betroffene Kunden können ihre Ansprüche nur noch bis 30. Juni 2019 geltend machen. Das heißt: Die Frist läuft heute, Sonntag, ab!

Geschenkgutscheine und Geschenkkarten, die vor dem 1. Juli 2014 ausgestellt wurden, waren ursprünglich nur drei Jahre lang gültig, jetzt wurde die Gültigkeit auf zehn Jahre verlängert.

Und so geht's

Wenden Sie sich bis 30. Juni 2019 direkt an den Amazon Kunden­service, entweder per E-Mail, Telefon oder Chatanfrage. Sie finden den Kunden­service am besten, wenn Sie sich mit Ihrem Account auf der Amazon Homepage anmelden und im Suchfeld „Kunden­service“ eingeben.

Nach einem Klick auf den Link „Kontaktieren Sie uns“ können Sie eine Kontakt­möglichkeit auswählen (Telefon, E-Mail oder Chat). Wenn Sie E-Mail wählen, suchen Sie bei der Auswahlmöglichkeit Prime und Sonstiges, danach Amazon-Prime aus. Danach kommt ein weiteres Drop-Down-Menü, in dem der Punkt AK-Vergleich gewählt werden kann. Alternativ können Sieunter der allgemeinen Hilfe­nummer von Amazon unter 0800/78 32 38 anrufen.