Von den 1.500 Euro Mindestlohn, wie ihn inzwischen nahezu alle Branchen haben, kann ein Taxler- und Mietwagenfahrer nur träumen. Der aktuelle Mindestbetrag laut Kollektivvertrag beträgt 1.285 Euro brutto - für eine Normalarbeitszeit von 12 Stunden am Tag, Nachtzuschläge gibt es keine. Dafür darf dann länger gearbeitet werden.

"Die Tagesarbeitszeit des Lenkers darf an Tagen, an denen er Nachtarbeit leistet, zehn Stunden überschreiten", heißt es dazu im Kollektivvertrag. Weiters sind Taxler und Mietwagenfahrer verpflichtet, mindestens zweimal pro Monat auch an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten. Die tägliche unbezahlte Ruhepause beträgt (bei einer Tagesarbeitszeit von mehr als neun Stunden) mindestens 45 Minuten und ist spätestens nach sechs Stunden einzuhalten.

Eine Milliarde Umsatz

Der Kollektivvertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Üblicherweise werden Kollektivvertragsverhandlungen jährlich durchgeführt, in seltenen Fällen auch zweijährig. Ohne neuer Gespräche fallen die Arbeitnehmer um ihre Lohnerhöhungen um, was einen Reallohnverlust bedeutet, da die Inflationsrate nicht ausgeglichen wird.

Zuletzt hatten die Taxler 2016, zeitnah mit Einführung der Registrierkassenpflicht, eine kräftige Lohnerhöhung erhalten. Damals gab es ein Plus von 6,4 Prozent. Detail am Rande: In der deutschen Stadt Hamburg schossen nach Einführung der Registrierkassenpflicht die Umsätze der verbliebenen Taxifirmen um 50 Prozent in die Höhe.

In Österreich sind rund 10.000 Taxis und 9.500 Mietwagen mit Fahrer unterwegs. Neben selbstfahrenden Unternehmern umfasst die Branche knapp 22.000 Lenker. Rund eine Milliarde Euro setzen die Taxler- und Mietwagenfahrer jährlich um, geht aus der Homepage des Fachverbandes hervor.