Die UniCredit Bank Austria will die Sonderprüfungen der Kapitalerhöhungen der BKS Bank AG (BKS) und der Bank für Tirol und Vorarlberg AG (BTV) gerichtlich durchsetzen, wie am Freitag in einer Aussendung bekannt gegeben wurde. Die Bank Austria habe die Anfechtungsklagen wie im Aktienrecht vorgesehen fristgerecht bei den zuständigen Landesgerichten eingebracht.

Damit geht der Streit der Bank Austria gegen den Bankenverbund BKS, BTV und Oberbank in die nächste Runde. Die Bank Austria ist Aktionärin der Regionalbanken und hatte bei der BKS-Hauptversammlung am 8. Mai eine Sonderprüfung aller seit 1994 durchgeführten Kapitalerhöhungen verlangt, der Antrag wurde aber mit großer Mehrheit abgelehnt. Die BKS vermutete hinter dem Manöver einen Angriff auf das Institut und den Versuch, die Stimmenmehrheit an der BKS zu erlangen. Die Bank Austria betont wiederum, so auch in der jüngsten Aussendung, kein Interesse daran zu haben, ihr Beteiligungsverhältnis an den drei Banken zu verändern.

BKS: "Weiterer feindlicher Schritt"

Die BKS kritisiert in einer Stellungnahme das Vorgehen. "Wir wurden heute über die Presse informiert, dass UniCredit Bank Austria wie erwartet eine Anfechtungsklage eingebracht hat, um die bei
der Hauptversammlung vom 8. Mai 2019 mit großer Mehrheit
abgelehnte Sonderprüfung gerichtlich durchzusetzen. Die Klage liegt
uns derzeit noch nicht vor, so dass wir zu deren Inhalt keine
Stellungnahme abgeben können."

Weiters wird betont: "Wir sind weiterhin der Ansicht, dass sämtliche Kapitalerhöhungen rechtlich korrekt durchgeführt wurden. Dies wurde durch zahlreiche Gutachten bestätigt und in der Hauptversammlung entsprechend erläutert." Bei der BKS spricht man von einem "weiteren feindlichen Schritt der UniCredit". Dieser sei "nicht verständlich und schadet dem Ansehen der BKS Bank". Daher werde man "alle notwendigen Schritte setzen, um unsere Unabhängigkeit zu sichern. In diesem Sinne ist auch die nochmalige Kapitaleinzahlung zu sehen, eine reine Vorsichtsmaßnahme, die nichts mit Dividendenzahlungen zu tun hat, wie von UniCredit Bank Austria behauptet wird".

Worum es in den Klagen geht

Das Ziel der nun eingebrachten Klagen sei die Aufklärung der Kapitalaufbringung sowie des Kapitalerhalts bei der jeweiligen Bank, heißt es in der Aussendung. Dieser Schritt sei notwendig, weil der dringende Verdacht bestehe, dass bei den Kapitalerhöhungen – insbesondere aufgrund der bestehenden Ringbeteiligungen und der Up-stream Zuschussgewährung –  gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr und die im Aktiengesetz normierten Kapitalaufbringungsregeln verstoßen worden sei.

"Die diesbezüglichen Informationen liegen der UniCredit Bank Austria erst seit Ende des letzten Jahres vor und wurden seitens der verantwortlichen Organe der BKS und BTV bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausgeräumt."

Darüber hinaus habe man gesonderte Sonderprüfungsanträge gegen die in den Hauptversammlungen der drei Banken getroffenen, strittigen Beschlüsse bei den zuständigen Gerichten eingebracht, erklärt die Bank Austria.

10,5 Millionen seien bereits geflossen

Die bislang im Rahmen der aktienrechtlichen Möglichkeiten gesetzten Schritte hätten bereits dazu geführt, dass der Aktionär Generali 3 Banken Holding insgesamt rund 10,5 Millionen Euro an Kapital in die BKS, BTV und Oberbank nochmals eingezahlt hat. Damit wurde ein Betrag, der die Dividendenzahlung der BTV übersteigt, für alle Aktionäre zurückgeholt.