Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) hat die Reform der Bankenaufsicht heute (Montag) Nachmittag in die Begutachtung geschickt. Alle Aufsichtsaktivitäten werden unter dem Dach der Finanzmarktaufsicht (FMA) gebündelt. Gleichzeitig wandern rund 180 Mitarbeiter der Nationalbank mit 1.1.2020 zur FMA, die künftig von einem Alleinvorstand geleitet wird. Nominiert wird er vom Finanzministerium.

Man setze damit "unnötigen Doppelgleisigkeiten, hohen Kosten und einer geringen Praxisnähe ein Ende", heißt es dazu aus dem Finanzministerium. "Ab 1.1.2020 erhält das neue Management der FMA und OeNB den Auftrag, klare Kosteneffizienz-Programme zu fahren", sagte Finanzminister Löger laut Aussendung. "Erste Berechnungen zeigen, dass diese Reform bereits 2020 zehn Millionen Euro an Einsparungen bringen wird."

180 Mitarbeiter von Nationalbank zu FMA

Mit den Bankenaufsichtsfunktionen werden ab 1. Jänner 2020 auch 180 Mitarbeiter von der Oesterreichischen Nationalbank an die FMA übertragen und bekommen FMA-Dienstverträge, aber zunächst unter Wahrung ihrer bestehenden Rechte und Pflichten, wie zu erfahren war. Freiwillige Sozialleistungen der OeNB, etwa eine zusätzliche Familienbeihilfe, sollen mit der Zeit abgeschmolzen werden. Nur eine Handvoll OeNB-Mitarbeiter, deren Verträge vor dem 1. Mai 1998 datieren, sollen ihre alten Verträge unverändert behalten können, sie werden der FMA von der OeNB leihweise überlassen.

Seinen Vorstandsposten verlieren dürfte wohl der von der Nationalbank nominierte und erst kürzlich für weitere fünf Jahre im Amt bestätigte FMA-Vorstand Helmut Ettl. Ob er sich seinen Vertrag ausbezahlen lässt bzw. von seinem Rückkehrrecht in die Nationalbank Gebrauch machen wird, ist nicht bekannt. Ettls "Entgeltanspruch auf der einen und seine nachvertraglichen Pflichten auf der anderen Seite" würden bestehen bleiben, schreibt indes Der Standard.

Regierung orientiert sich am deutschen Modell

Künftig soll die FMA, wie ein Sprecher des Finanzministeriums wissen lässt, nur noch von einem Vorstand geführt werden, den das Finanzministerium stellen wird. Man orientiere sich dabei am deutschen BaFin-Modell, heißt es aus dem Ministerium. Künftig werde es einen Vorstand und drei Exekutiv-Direktoren für die Bereiche Banken, Versicherungen und Wertpapiere geben.

"Die Nationalbank behält ihre Kompetenz im Bereich der Finanzmarktstabilität und kann im Krisenfall Prüfaufträge an die FMA erteilen", erklärte Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs (FPÖ).

Die Begutachtungsfrist endet am 6. Mai 2019. Noch vor dem Sommer soll die Aufsichtsreform im Parlament behandelt werden.

Harsche Kritik der Nationalbank

Scharfe Kritik an der geplanten Reform der Bankenaufsicht kommt von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB): Die Regierungsvorlage zur Reform würde die Bankenaufsicht teurer und weniger effizient machen. Auch die Einrichtung eines Alleinvorstands statt zweier Geschäftsführer und die Anhebung der Ausschüttungen an den Bund auf 95 Prozent werden von OeNB-Gouverneur Ewald Nowotny kritisiert.

Mit dem neu vorgelegten Gesetzesentwurf solle statt der bewährten Prinzipien zweier Geschäftsführer nur mehr ein Alleinvorstand in der Finanzmarktaufsicht (FMA) eingerichtet werden. "Das bedeutet die Abberufung des national und international hoch anerkannten Vorstandes Helmut Ettl bei aufrechtem Vertrag", so die OeNB in einer Aussendung Montagnachmittag.

Vergleich mit deutscher BaFin "problematisch"

Hinweise des Finanzministeriums auf die Regelung der deutschen Aufsichtsanstalt BaFin seien "problematisch", da die BaFin eine nachgeordnete Dienststelle des Finanzministeriums darstelle, während die FMA über eine verfassungsrechtlich abgesicherte Unabhängigkeit verfüge. Zwischen dem Alleinvorstand und den Bereichsleitern solle eine neue Führungsebene von Exekutivdirektoren eingezogen werden. "Die nun vorgesehene, komplizierte Führungsstruktur kann zu erheblichen Effizienzminderungen der Aufsicht – speziell bei der Bewältigung von Krisenfällen – führen."

Effizienzmindernd könne sich auch die generelle Reduzierung der Kontakte mit der OeNB auswirken. So sei die OeNB nunmehr im Aufsichtsrat schwächer vertreten, im neu geschaffenen Fachbeirat sei die OeNB künftig nur mit einem, die Bundeswirtschaftskammer dagegen mit drei Mitgliedern vertreten. "All dies lässt Befürchtungen in Richtung einer stärkeren Rolle spezieller Interessensgruppen aufkommen", so die Nationalbank.

Höhere Kosten durch "komplizierte Strukturen"

Durch die neuen "komplizierten Strukturen" sei insgesamt eine Erhöhung der Kosten der Aufsicht in Österreich zu befürchten, insbesondere auch unter Berücksichtigung der geplanten Schaffung von drei neuen Abteilungen im Bundesministerium für Finanzen. Um diese Mehrkosten zumindest teilweise zu kompensieren, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass künftig 95 Prozent – statt bisher 90 Prozent – des Notenbank-Gewinnes an den Bund auszuschütten sind. "Das reduziert für die OeNB die Möglichkeit der Bildung von Rücklagen und ist daher als Eingriff in die finanzielle Unabhängigkeit der OeNB zu sehen", kritisiert die Notenbank.

Die Oesterreichische Nationalbank sei - wie Gouverneur Ewald Nowotny betont - weiterhin bereit, an konstruktiven Maßnahmen einer Reform der Bankenaufsicht in Österreich mitzuwirken, müsse sich aber eine weitere detaillierte rechtliche und wirtschaftliche Analyse des vorliegenden Entwurfes vorbehalten. Selbstverständlich werde auch die Europäische Zentralbank (EZB) eine solche Analyse, speziell im Hinblick auf die Wahrung der Unabhängigkeit einer Notenbank, durchführen.