Mit der Karfreitags-Debatte hat die Bundesregierung praktisch jeden verärgert. Den evangelischen Bischof Michael Bünker so sehr, dass er nun "rechtliche Schritte" gegen die Lösung prüft, wie er dem "Kurier" sagt. Für die Evangelischen bedeutet der freie Nachmittag den Verlust des bisherigen Feiertages, und die Gläubigen können die Gottesdienste am Vormittag nicht mehr besuchen.

Keine Äußerung hat die Regierung bisher zum jüdischen Versöhnungstag Jom Kippur getan. Dieser ist durch einen General-Kollektivvertrag geschützt. Doch auch hier könnten nicht-jüdische Arbeitnehmer wegen Diskriminierung klagen.

Arbeitsrechtler warnen

Arbeitsrechtler haben hinsichtlich der Pläne, am Karfreitag einen "halben" Feiertag für alle einzuführen, rechtliche Bedenken. "Die Kollektivvertrags-Autonomie ist verfassungsrechtlich gewährleistet", sagt etwa Arbeitsrechtler Franz Marhold von der Wirtschaftsuni Wien. "Die gesetzliche Regelung kann nicht den Kollektivvertrag schlagen." Probleme ortet auch der Arbeitsrechtler Wolfgang Mazal: "Die Regelung ist juristisch komplex und politisch problematisch, weil sie viel Unzufriedenheit auslöst."

Marhold plädiert als Lösung einmal mehr für einen Abtausch: "Gebt den Karfreitag allen als Feiertag und spart den 26. 12. ein." Beide Termine liegen in den Schulferien, darüber hinaus stehe der 26. Dezember nicht im Konkordat.

"Zuschläge zu teuer"

Der Handel warnt in der Debatte um den halben Feiertag am Karfreitag vor einen am 8. Dezember angelehnten Regelung. Dies sei wegen der Zuschläge "zu teuer", sagte Iris Thalbauer, Geschäftsführerin der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich. Zugesperrte Geschäfte seien aber auch keine Option, weil der Karfreitag für den Lebensmittelhandel der zweitstärkste Umsatztag des Jahres sei.

"Ziel sollte eine gesetzliche Sonderregelung für den Karfreitag sein, die mehrere Kriterien erfüllt: Erstens muss das Offenhalten aller Geschäfte im Handel, Einzelhandel und Großhandel möglich sein. Zweitens soll ein Beschäftigen generell - wie etwa auch am Samstagnachmittag - im Interesse der Kunden möglich sein. Und drittens sollte die Bezahlung der Beschäftigten nach den derzeitigen kollektivvertraglichen Bestimmungen erfolgen", erklärt Spartenobmann Peter Buchmüller. Wegen doppelter Zuschläge und einem Ablehnungsrecht sei der 8. Dezember der teuerste Tag im Jahr. Konkret wird vor allem das Entschlagungsrecht - am 8. Dezember steht es Angestellten frei, zu arbeiten oder nicht - und die zusätzliche Freizeit abgelehnt. Mit dem Feiertagszuschlag könne man sich abfinden.

Handelsverband will Sonderregelung

Ob Geschäfte am Karfreitag nach 14.00 Uhr überhaupt offenhalten dürfen, ist noch unklar. Der Handelsverband (eine freiwillige Interessenvertretung mit 150 Mitgliedern, darunter Branchengrößen wie Billa, Merkur, Penny, Bipa, Adeg, Hofer, Thalia, Deichmann, C&A, Peek & Cloppenburg, Palmers, Hartlauer oder Ikea) sieht rechtlich als einzig möglichen Weg eine Sonderregelung im Arbeitsruhegesetz, wie es sie bereits für den 8. Dezember gibt, den so genannten "verkaufsoffenen Feiertag". Wiewohl Geschäftsfüher Rainer Will einräumt, dass es "zu keinen Mehrkosten kommen" dürfe. Genau davor warnt auch die Wirtschaftskammer.

Die für den Handel zuständige Gewerkschaft der Privatangestellten fordert ebenfalls eine Regelung wie am 8. Dezember. "Wenn Wirtschaftsministerin Margarethe Schramböck heute davon spricht, den Karfreitag für Handelsangestellte ähnlich regeln zu wollen wie den Samstagnachmittag, dann schrillen bei uns die Alarmglocken. Im Gegensatz zur Feiertagsregelung am 8. Dezember würden die Betroffenen um Zuschläge und somit um sehr viel Geld umfallen", erklärt der Vorsitzende des Wirtschaftsbereichs Handel in der GPA-djp, Franz Georg Brantner, per Aussendung.

Offene Fragen bei Schichtdienst

Viele offene Fragen hinterlässt der Halbtags-Feiertag am Karfreitag auch für Schichtbetriebe. "Die Frühschicht hat nix, die Tagschicht hat nix, die Mittagsschicht hat was und der Nachtschichtler, der um 22 Uhr kommt, hat was, wenn der Feiertag nicht davor endet", sagt der Betriebsratschef des Linzer Stahlkonzerns voestalpine, Hans Karl Schaller. Der SPÖ-Abgeordnete im oberösterreichischen Landtag wirft der ÖVP-FPÖ-Regierung bei der Karfreitagsregelung "Schlampigkeit" vor. Auch die Personalisten würden sich fragen, was das soll, so Schaller. Die voest habe nach dem EuGH-Urteil entschieden, bis zur rechtlichen Klärung alles zu belassen. "Was wir brauchen, ist Rechtssicherheit". Derzeit gebe es noch nicht einmal einen Gesetzestext, den man beurteilen könne.

Die Wiener Steuerberatungs- und Lohnverrechnungskanzlei Dr. Weinhandl schätzt, dass der halbe Feiertag für die Unternehmen zumindest keinen zusätzlichen Administrationsaufwand bedeutet. Der Karfreitag sei nämlich in vielen Firmen schon heute ein Sonderfall, sagt Walter Weinhandl. "Wir sehen, dass viele Mitarbeiter am Karfreitag Urlaub oder Zeitausgleich nehmen", so Weinhandl. Der Karfreitag sei in vielen Kollektivverträgen und in den einzelnen Dienstverträgen sehr unterschiedlich geregelt, manche Betriebe stellen ihre Mitarbeiter wie am 24. Dezember ohnehin frei. Daher sei eine allgemeine Einschätzung kaum möglich. Bei Büroangestellten mit Gleitzeit dürfte der halbe Feiertag aber de facto fast in Leere gehen, weil die Kernzeit an Freitagen selten länger als bis 14.00 Uhr geht. Anders sehe es bei Geschäften mit Ladenöffnungszeiten aus. Hier bleibt aber ohnehin abzuwarten, wie die Regelung aussehen wird.