Der Onlineriese Amazon ist dem österreichischen Handel ein Dorn im Auge - insbesondere der Marktplatz, über den Drittanbieter bei Amazon ihre Waren anbieten. Dieser soll künftig von einer eigenen Regulierungsbehörde kontrolliert und reguliert werden, fordert der Handelsverband am Montag. Die Interessensvertretung will eine gesetzliche Regelung vergleichbar mit dem Telekommunikationsgesetz.

Gleichbehandlung

Die Regulierungsbehörde soll demnach Gleichbehandlung, diskriminierungsfreien Zugang zum Marktplatz und fairen Zugang zu Daten sicherstellen, sagte der Geschäftsführer des Handelsverbandes, Rainer Will, laut einer Aussendung vom Montag.

Amazon behalte sich das Recht vor, Verträge mit seinen Marktplatz-Händlern jederzeit ohne Grund und mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder auszusetzen, kritisierte Will. "Kleine Webshop-Betreiber haben in Österreich mittelfristig kaum mehr eine Marktchance und sind von einer Listung bei Amazon regelrecht abhängig. Viele Verbraucher starten ihre Produktsuche direkt bei Amazon. Aus der Sicht des Konsumenten existiert ein Produkt somit nicht, wenn dieses nicht auf Amazon gelistet ist", so Will.

In Österreich ist der Onlinehandel fest in der Hand von Amazon. 2017 setzte das Unternehmen hierzulande rund 690 Millionen Euro um, dazu kommt ein Umsatz von etwa 700 Millionen Euro, den Amazon über seinen Marktplatz lukriert.

Beschwerde

Erst im Dezember hatte die Interessensvertretung bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) eine Beschwerde gegen Amazon eingebracht. Im Visier stehen der Datenaustausch innerhalb Amazons und seine Geschäftsbedingungen für Händler. Laut "Standard" (Wochenendausgabe) will die Behörde bis Mitte Februar entscheiden, ob sie gegen den Konzern Ermittlungen wegen des Verdachts auf Machtmissbrauch aufnimmt.

Rauer Wind

Rauer Wind weht dem Internetgiganten auch in Deutschland entgegen. Vergangene Woche hat ein deutsches Gericht Amazons WLAN-Bestellknöpfe verboten. Die über WLAN mit dem Internet verbundenen Bestellknöpfe ("Dash Buttons") benachteiligten Verbraucher und seien deswegen unzulässig, entschied das Oberlandesgericht München. Klare Informationen zu Inhalt, Preis und der klare Hinweis auf eine zahlungspflichtige Bestellung fehlten, urteilten die Richter. Amazon kündigte Rechtsmittel gegen das Urteil an. Seit 2016 bietet Amazon solche Bestellknöpfe an, mit denen Waschmittel, Katzenfutter, Kaffee und andere Produkte des täglichen Bedarfs per Knopfdruck bestellt werden können.

"Da sich das deutsche Urteil auf eine EU-Richtlinie bezieht, ist auch ein Verbot in Österreich sehr wahrscheinlich", erwartet der Handelsverband. Der Branchenverband hat nun auch Käufe über die Sprachassistentin Amazon Alexa genauer unter die Lupe genommen. "Testbestellungen haben gezeigt, dass die Konsumentenschutzbestimmungen bei Bestellungen via Alexa in Österreich nicht eingehalten werden", so der Handelsverband. Der von Alexa zunächst genannte Preis enthält die deutsche Mehrwertsteuer (19 Prozent), erst nach zahlungspflichtiger Bestellung werde der tatsächliche Kaufpreis inklusive österreichischer Mehrwertsteuer (20 Prozent) genannt. Dieses Vorgehen widerspricht der Branchenvertretung zufolge klar der geltenden Rechtslage.

Der Handelsverband ist eine freiwillige Interessenvertretung österreichischer Handelsunternehmen. Aktuell hat er 150 Mitglieder, darunter Branchengrößen wie Rewe (Billa, Merkur, Penny, Bipa, Adeg), Hofer, Thalia, Deichmann, C&A, Peek & Cloppenburg, Palmers, Hartlauer oder Ikea.