Das Europäische Patentamt (EPA) in München hat am Montag ein zweites strittiges Patent der Brauereikonzerne Carlsberg und Heineken auf Braugerste mit bestimmten Mutationen eingeschränkt. Die Gesellschaft zur Erhaltung und Verbreitung der Kulturpflanzenvielfalt Arche Noah fordert von der Politik, Lücken im Patentrecht zu schließen, die Patente auf Pflanzen und Lebewesen ermöglichen.

"Wir fordern vor allem, dass die Politik den Begriff eines im Wesentlichen biologischen Verfahrens in der Pflanzenzüchtung präziser definiert, damit das EPA keine weiteren Patente auf herkömmliche Pflanzen erteilen kann", erklärte Katherine Dolan von Arche Noah gegenüber der APA. "Klare Regelungen sind hier erforderlich, da das EPA schließlich sein Geld mit der Erteilung von Patenten verdient." Insgesamt hatten sich 40 Organisationen - darunter auch acht Privatbrauereien aus Österreich - an den Beschwerden beteiligt.

Österreich als Vorbild in Europa

"Wir freuen uns sehr, dass auch Bundesminister Norbert Hofer (FPÖ) die Patentierung von Pflanzen eindeutig ablehnt", sagte Dolan in Reaktion auf eine entsprechende Aussage eines Hofer-Sprechers in der Vorwoche gegenüber der APA. Arche Noah sehe zudem einige Chancen für die Bundesregierung, die Arbeit gegen Patente auf Pflanzen auf europäischer Ebene voranzutreiben. "Erstens muss Österreich im Verwaltungsrat des EPA einen Richtungswechsel fordern. Zweitens sollte das österreichische Patentgesetz zu einem Vorbild in Europa werden, wie man diese gefährlichen Lücken im Patentrecht schließen kann", so Dolan.

Hofer hatte gehofft, dass die Beschwerden erfolgreich sein werden, wie sein Sprecher sagte. Er verwies auch auf strengere Patentregeln in Österreich. Freilich stehen Entscheidungen des EPA drüber. Österreich setze sich laut dem Hofer-Sprecher dafür ein, dass die "Prüfrichtlinien des EPA konkretisiert und verändert werden müssen, damit keine strittigen Biopatente erteilt werden können".

"Immer neue Tricksereien"

"Das EPA unterläuft die bestehenden Verbote mit immer neuen Tricksereien", kritisierte Georg Janßen, Geschäftsführer der deutschen Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), heute in einer Aussendung. "Schon in den ersten Einspruchsverfahren, bei denen neuen Regeln des EPA zur Anwendung kommen, zeigt sich, dass diese Regeln nicht funktionieren. Es werden weiterhin Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen erteilt. 2018 wurden bereits Petersilie, Chicoree, Melonen, Tomaten und Salat patentiert.

Das am Montag eingeschränkte Patent erstreckte sich auf Gerste aus konventioneller Züchtung und deren Verwendung zum Brauen sowie das damit produzierte Bier. Ein erstes strittiges Patent war in der Vorwoche vom EPA eingeschränkt worden. Es gibt noch ein drittes strittiges Gerstenpatent, wo die Gersten der ersten beiden eingeschränkten Patente miteinander gekreuzt werden, damit die Braugerste zwei bestimmte und gewünschte Eigenschaften hat, die den Brauprozess schlussendlich günstiger machen. Für die Einsprüche gegen dieses weitere Patent gibt es aber noch keinen Verhandlungstermin, sagte Dolan.

Das sagt die österreichische Brauunion

"Wir sind der Ansicht, dass Patente auf Forschung und Entwicklungsarbeit auch ein wichtiger Anreiz für Investitionen in Innovationen sind – in vielen Branchen sowie auch im Brauereiwesen", das sagt die Brauunion, Österreichs größter Braukonzern und Teil des Heineken-Konzerns, in einer Stellungnahme zur Kleinen Zeitung. "Die Forschungspartner Heineken und Carlsberg haben im Einklang mit der Patentgesetz gehandelt. Mehr als 20 Jahre haben sie gemeinsam an der Entwicklung der Innovationen gearbeitet, für die nun Patente angemeldet wurden."

Aus den Einsprüchen gegen die Patente ergeben sich keine Auswirkungen für die Brauunion. "Der wichtigste Effekt dieser Innovationen, die zu weniger Energieaufwand beim Brauprozess führen, ist die Reduktion des CO2-Footprints. In der Brauunion Österreich haben wir bereits mittels neuer technologischen Verbesserungen diesen Energieaufwand massiv reduzieren können."