Der Fahrdienstanbieter Uber darf in Wien weiterhin kein Vermittlungssystem für die Personenbeförderung durch Mietwagenfirmen anbieten - das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) am 25. September entschieden und damit der gegen Uber klagenden Taxi-Zentrale 40100 recht gegeben. 40100 will weiterhin verdeckte Testfahrten durchführen und Uber mit Exekutionsanträgen eindecken.

Konkret bedeute der OGH-Beschluss zu einer Einstweiligen Verfügung, dass das von Uber derzeit angebotene System die Umgehung der Landesbetriebsordnung (LBO) ermögliche und daher unzulässig sei, sagte der Anwalt von 40100, Dieter Heine, am Freitag zur APA. "Der Oberste Gerichtshof hat festgestellt, dass Uber ein Verkehrsdienstleister ist und keine Informationsplattform, auch wenn es Mietwagen vermittelt", sagte Heine.

Fahrt nur auf Anweisung

Die Entscheidung, ob eine angefragte Fahrt durchgeführt wird oder nicht, müsse das Mietwagenunternehmen treffen und nicht der Fahrer selbst, heißt es in der Begründung der OGH-Entscheidung, die der APA vorliegt. Der Unternehmer müsse dann den Fahrtauftrag als Arbeitsanweisung an den Fahrer weiterleiten.

Der OGH hat damit die von Uber beeinspruchte Einstweilige Verfügung im Wesentlichen bestätigt. Damit seien aber die Rechtsmöglichkeiten von Uber noch nicht ausgeschöpft, erklärte Anwalt Dieter Heine. "Uber könnte jetzt noch in das Hauptverfahren gehen, das mit einem Urteil endet. Dann kann Uber versuchen mit Beweisen darzustellen, dass alles ganz anders ist. Das ist in Wettbewerbsverfahren ganz selten der Fall."

"Wenn Uber sein System so wie bisher beschrieben anbietet, werde ich eine weitere Klage dazu einbringen, die darauf gerichtet sein wird, dass Uber das System technisch so anpasst, dass tatsächlich die LBO eingehalten wird oder dass es keine Taxifahrten mehr für Mietwagenfahrten vermittelt", kündigte Heine an. "Die Alternative ist, dass Uber Taxis vermittelt. Wir würden uns über Konkurrenz freuen, die rechtskonform handelt."

Haft für Geschäftsführer

Die OGH-Entscheidung gelte ab sofort, sagte Heine - das bedeute aber nicht, dass sich sofort etwas ändern müsse. In der Praxis könne Uber auch weiterhin gegen das Gesetz verstoßen und die verhängten Geldstrafen in Kauf nehmen, solange sich das unterm Strich für Uber dennoch lohne. "Es gibt im Gesetz die Möglichkeit, eine Haftstrafe gegen die Geschäftsführer zu verhängen, aber das wird in Österreich an sich nicht gemacht. Ich glaube, in so einem Fall wäre die gesetzliche Möglichkeit, den Geschäftsführer in Beugehaft zu nehmen, bis er das System ändert, sinnvoll, weil wir hier offensichtlich an die Grenzen dessen stoßen, was eine Geldstrafe bewirken kann."

Die möglichen Geldstrafen seien mit 100.000 Euro pro Exekutionsantrag limitiert, erklärte Heine. Taxi 40100 werde weiterhin verdeckte Testfahrten durchführen und Exekutionsanträge gegen Uber stellen.