In Micheldorf will man sich im Match gegen die Brauriesen Heineken aus den Niederlanden und Carlsberg aus Dänemark nicht geschlagen geben. Wie berichtet, wurde Dienstagabend in München über die Beschwerde mehrerer Privatbrauereien und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) gegen Patente der zwei Brau-Multis auf Braugerste entschieden.
Vom Europäischen Patentamt (EPA) wurde eines der strittigen Patente auf Pflanzen mit bestimmten Mutationen nun eingeschränkt, ein Teilerfolg für die 40 Beschwerdeführer. Einsprüche gegen ein weiteres, sehr ähnliches Patent werden erst am 8. Oktober verhandelt. Hirter-Chef Nikolaus Riegler sieht in der Entscheidung der Patentwächter „einen ersten Lichtblick und einen Schritt, der hoffen lässt.“ Das Patent erstreckt sich auf Gerste aus konventioneller Züchtung – eine genetische Veränderung, die als „Erfindung“ gilt, obwohl sie nur zufällig entstanden ist. Die Ernte der von Carlsberg und Heineken patentierten Gerste soll sich, so Experten, besonders gut für das Brauen des Gerstensafts eignen. Ursprünglich umfasste das Patent alle Pflanzen, in denen einige unerwünschte Geschmacksstoffe fehlen. Dieses wurde nun auf Pflanzen begrenzt, die eine bestimmte Mutation aufweisen, die die Bildung der Stoffe beeinflussen kann.