Die Tiroler Arbeiterkammer hat dem Generalsekretariat der EU-Kommission in Brüssel eine sogenannte Binnenmarktbeschwerde gegen das seit 1. September geltende neue Arbeitszeitgesetz übermittelt. Die neue Regelung sei als "in Teilen als europarechtswidrig zu qualifizieren", sagte der schwarze Tiroler AK-Chef Erwin Zangerl der "Tiroler Tageszeitung" (Mittwochausgabe).

Man wolle ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich eingeleitet haben, um letztlich das Gesetz zu kippen, so Zangerl. Die Arbeitszeitflexibilisierung stehe den Bestimmungen der Arbeitszeitrichtlinie und der Grundrechtecharta entgegen, argumentierte der Arbeiterkammerpräsident.

Konkret bezieht sich die AK Tirol laut dem Bericht auf zwei Personengruppen, die vom Geltungsbereich ausgenommen sind: nahe Angehörige der Arbeitgeber und leitende Angestellte, denen maßgebliche selbstständige Entscheidungsbefugnis übertragen und deren gesamte Arbeitszeit nicht gemessen oder im Voraus festgelegt werden könne. "Durch die Herausnahme von Angehörigen und Arbeitnehmern mit selbstständiger Entscheidungsbefugnis wird ihr allgemeines Schutzniveau bei der Arbeitszeit und Arbeitsruhe völlig auf null reduziert", erklärte Zangerl.

Zudem ortete die AK einen Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot, weil die Betroffenen gänzlich aus dem Schutz des Arbeitszeitgesetzes herausfallen würden. Und drittens verwies man in dem Schreiben an die Europäische Kommission auf die EU-Grundrechtecharta. Demnach hätten Arbeitnehmer das Recht auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit sowie auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten.