Jetzt ist es offiziell: Google muss eine Strafe von 4,3 Milliarden Euro im Zusammenhang mit seinem Smartphone-Betriebssystem Android zahlen. Die EU-Kommission verhängte die Geldbuße heute Mittwoch. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager begründete in Brüssel die Entscheidung damit, dass Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht habe. Unmittelbar, nachdem die Strafe verhängt wurde, gab Google bekannt, die Rekordstrafe der EU anfechten zu wollen.

Im vergangenen Jahr erhielt das US-Unternehmen schon eine Geldstrafe von gut 2,4 Milliarden Euro aus dem Verfahren um die Shopping-Suche. Das war die bisher höchste Kartellstrafe aus Brüssel für ein einzelnes Unternehmen.

Android wird als Betriebssystem auf Handys und mobilen Geräten wie Tablets eingesetzt. Die Software läuft in Europa laut Marktforschern auf rund 80 Prozent der derzeit verkauften Computer-Telefone.

Google stellt das Betriebssystem Geräteherstellern kostenlos zur Verfügung. Allerdings soll das Unternehmen dabei aber darauf gedrängt haben, ganze Gruppen von Google-Programmen und Apps wie Google Search, den Browser Chrome, Gmail, oder den Videokanal YouTube vorzuinstallieren. Zudem soll Google die Hersteller daran hindern, Smartphones mit anderen Betriebssystemen zu vertreiben.

Die Kommission stört sich unter anderem daran, dass Hersteller von Android-Smartphones, die Google-Dienste einbinden wollen, immer ein komplettes Paket aus elf Apps des Internet-Konzerns auf die Geräte bringen müssen. So kämen zum Beispiel auch Googles Browser Chrome und die Google-Suche auf die Geräte, selbst wenn ein Hersteller zum Beispiel nur die App-Plattform Play Store installieren wollen würde. Google kontert, ein Mindestangebot an Apps sei nötig, weil Nutzer Google-Dienste sonst nicht vernünftig einsetzen könnten.

Pflicht-Vereinbarungen

Außerdem kritisiert die Brüsseler Behörde die sogenannte "Anti-Fragmentierungs-Vereinbarung", gemäß der Anbieter von Geräten mit Google-Diensten nicht gleichzeitig auch Smartphones mit abgewandelten Android-Versionen verkaufen können.

Ein weiterer Vorwurf

Der dritte Vorwurf der Kommission dreht sich darum, dass Google die Erlöse aus Werbung in der Such-App nur mit Geräte-Herstellern teile, wenn sie auf den Telefonen und Tablets Exklusivität genieße.

"Position auf unfaire Weise absichern"

Alles in allem sieht die Kommission in dem Vorgehen des Konzerns einen Versuch, die Marktposition seiner Online-Angebote auf Mobil-Geräten auf unfaire Weise gegen andere Dienste-Anbieter abzusichern. Android hat beim Smartphone-Absatz einen weltweiten Marktanteil von über 80 Prozent. Das einzige relevante andere Mobil-Betriebssystem ist die iOS-Plattform von Apples iPhones. Konkurrenz-Systeme wie Microsofts Windows Phone oder die Blackberry-Software hatten den Wettbewerb verloren.

Mobilgeräte als wichtige Erlösquelle

Mit der Ausbreitung der Smartphones wird die Nutzung von Onlinediensten wie der Internet-Suche oder der Videoplattform YouTube auf Mobilgeräten zu einer immer wichtigeren Erlösquelle für Google.

Der Android-Fall ist das zweite Brüsseler Kartellverfahren gegen Google nach der Shopping-Suche, in einem dritten geht es um den Dienst "AdSense for Search", bei dem andere Internetseiten Google-Suchmasken einbinden können. Unter anderem schränke der Konzern die Möglichkeiten dieser Anbieter ein, auch Werbung von Googles Rivalen anzuzeigen, befand die Kommission.