Die EU-Staaten haben den Kompromiss mit dem Europaparlament zur EU-Entsenderichtlinie gebilligt. Dies teilte der bulgarische Sozialminister Biser Petkov am Mittwoch mit. Die Europäische Union verschärft damit die Regeln für den Einsatz von Arbeitskräften aus Niedriglohnländern in reicheren EU-Staaten.

Die Entsendung von Arbeitern werde auf 18 Monate - zwölf Monate mit Option auf Verlängerung um weitere sechs - beschränkt, teilte der EU-Ministerrat mit. In ihrem Zielland müssten sie die gleichen Löhne erhalten wie Einheimische.

Die Reform der sogenannten Entsenderichtlinie entspricht im Grundsatz einer Einigung der 28 EU-Staaten vom Herbst. Die Verschärfung war vor allem vom neuen französischen Präsidenten Emmanuel Macron, aber auch aus Österreich gefordert worden. Deutschland, die Benelux-Staaten und weiteren Länder unterstützten ihn. 2016 gab es 2,3 Millionen Arbeiter, die in andere EU-Staaten geschickt wurden - um zwei Drittel mehr als noch 2010. Die Rerform greift ab den Jahr 2021.

Das ändert sich

Derzeit sei es so, dass ins Ausland entsendete Arbeitnehmer Anspruch auf den Mindestlohn im Zielland haben. Allerdings würden ihnen die Arbeitgeber oft die Kosten für Reise-, Unterkunft und Verpflegung abziehen, was dazu führe, dass manche Arbeitnehmer nur ein bis zwei Euro pro Stunde verdienen würden. Nach den neuen Regeln wäre nicht der Mindestlohn der Anknüpfungspunkt, sondern der Kollektivvertrag im Zielland. Abzüge für Reise, Unterbringung und Verpflegung wären nicht mehr erlaubt.

Neue Behörde

Kern der Vorschläge ist auch eine neue Europäische Arbeitsbehörde, die nach dem Willen der Kommission schon 2019 an den Start gehen und die Einhaltung von Regeln und Standards in Europa überwachen soll. Die Agentur namens ELA - nach dem englischen Begriff European Labour Authority - soll ein Budget von 50 Millionen Euro und etwa 140 Mitarbeiter haben, teils delegiert von den Mitgliedsländern. Wo sie einmal sitzen wird, ist offen. Österreichs Regierung setzt sich für Wien als Standort ein.