Spektakuläres Urteil im VW-Abgasskandal: Das Hamburger Landgericht verurteilte einen VW-Händler, einen Dieselwagen wegen manipulierter Abgaswerte zurückzunehmen und gegen einen Neuwagen zu tauschen. Der Richter befand, dabei sei unerheblich, ob bei dem Gebrauchtwagen bereits eine neue Software aufgespielt sei.

"Die Nachbesserung durch das Softwareupdate ist für Kläger unzumutbar", heißt es in der Urteilsbegründung (Az: 329 O 105/17). Damit unterscheidet sich das Gerichtsurteil von anderen.

"Wenn man das Urteil zu Ende denkt, sagt das Gericht, Volkswagen hat noch nicht einmal die Möglichkeit, die Mängel zu beheben", sagte Rechtsanwalt Frederik Wietbrok, der den Besitzer eines 2015 gekauften VW Tiguan vertrat. Das Gericht nehme Volkswagen jegliche Möglichkeit, Fahrzeuge mit manipulierter Software in der bisherigen Form nachzubessern. Ob das Urteil Folgen für den millionenfachen Rückruf von manipulierten Dieselautos durch VW hat, bleibt abzuwarten. Gegen Volkswagen klagen bundesweit Tausende Besitzer manipulierter Dieselautos. Viele Verfahren wurden von Gerichten abgewiesen. In Fällen, in denen Urteile gegen VW fielen, legte der Autobauer Berufung ein.

Bedenken wegen Wertverlust als Ausschlag

Anwalt Wietbrok sagte, einige Gerichte hätten Klägern bereits ein Anspruch auf einen Neuwagen zugesprochen. Bei keinem der Fahrzeuge sei jedoch ein Software-Update aufgespielt gewesen. Volkswagen argumentiert damit, dass die Manipulation durch die neue Software beseitigt wird und beruft sich auf die Zulassung durch das Kraftfahrt-Bundesamt.

In der Urteilsbegründung des Landgerichts Hamburg vom 7. März heißt es dagegen: "Der Durchschnittskäufer kann bei einem Autokauf erwarten, dass das von ihm erworbene Fahrzeug die Abgaswerte einhält, und zwar nicht nur durch eine beigefügte Software für den Prüfstand." Bemerkenswert an der Argumentation ist zudem, dass kein Nutzungsabschlag für den gebrauchten Wagen angerechnet wird, sondern das Gericht den beklagten VW-Händler verpflichtet, das Fahrzeug in einen Neuwagen zu tauschen, einen Tiguan der neuen Generation. Dabei bezieht sich der Richter ausdrücklich auf Befürchtungen in der Öffentlichkeit, dass sich das Softwareupdate negativ auf die Leistung des Fahrzeugs auswirken könnte und der Wagen damit womöglich an Wert verliere. Die vom Kläger zitierten technischen Bedenken seien jedenfalls auch von einem Laien nachvollziehbar. Der Tiguan II mit der Abgasnorm Euro 6 ist etwas größer und hat mehr PS.