Von dem Geld, das Sie im Jahr 2017 verdient haben, ist nichts mehr übrig? Vielleicht liegt es beim Finanzamt, Sie müssen es nur dort abholen. Im Schnitt beträgt die Summe, die man sich über die Arbeitnehmerveranlagung zurückholen kann, 350 Euro. Ein Wert, der sich über die letzten Jahre statistisch erhöht hat, etwa wegen der Steuerreform oder den höheren Freibeträgen für Kinder.

Die frohe Botschaft kommt von den Experten der Kärntner Arbeiterkammer, die - pünktlich zum Einflattern der Jahreslohnzettel - wieder zu den kostenlosen AK-Steuerspartagen quer durch alle Kärntner Bezirke einladen. Sie enden am 21. März in Klagenfurt.

Zwar erspart man sich keine Steuern, man holt nur die zu viel bezahlte Lohnsteuer wieder zurück. Aber die AK-Steuerexperten ersparen einem Nerven beim Ausfüllen der Steuerunterlagen - und damit bares Geld: Mehr als sechs Millionen Euro haben sie im Vorjahr für Kärntner Arbeitnehmer vom Fiskus zurückgeholt. Einzig eine telefonische Terminreservierung ist dafür nötig.

Die Angst vor einer Steuernachzahlung sollte niemanden hindern, eine Arbeitnehmerveranlagung zu machen. „Ist eine Rückzahlung fällig, wird man vom Finanzamt ohnehin zu einer Pflichtveranlagung aufgefordert“, erklärt AK-Präsident Günther Goach.

Vom neuen automatischen („antragslosen“) Steuerausgleich haben die wenigsten etwas. Betroffen seien nur Geringverdiener, die bisher nie einen Steuerausgleich beantragt haben. Zudem berücksichtigt die Automatik keine Abschreibposten. Daher rät AK-Steuerrechtsexperte Bernhard Sapetschnig auf jeden Fall selbst tätig zu werden. Heute, Donnerstag, kommt er mit seinem Kollegen Joachim Rinösl zu einer Telefonstunde in die Redaktion der Kleinen Zeitung und beantwortet Leserfragen: von 14 bis 15 Uhr.

© Kleine Zeitung

Die wichtigsten Positionen sind nach wie vor: Kinderbetreuung und Kinderfreibetrag, Krankheitskosten, Personenversicherungen (wenn der Vertrag vor 2016 abgeschlossen wurde), selbst bezahlte Sozialversicherungsbeiträge an die GKK, Schaffung und Sanierung von Wohnraum (wenn damit vor 2016 begonnen wurde), Aus- und Weiterbildung, Bewerbungs-Kosten, Dienstreisen, Kirchen- und Gewerkschaftsbeitrag, Spenden.

Wer arbeitet und brutto weniger als 1256 Euro verdient, zahlt keine Lohnsteuer. Wer ausschließlich Pensionseinkünfte und brutto weniger als 1120 Euro erhält, zahlt auch keine Lohnsteuer. Dennoch erhalten diese Personen eine Steuergutschrift. Voraussetzung ist, dass Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden. Die Negativsteuer ist also nur fürs Finanzamt negativ, für den (Nicht-) Steuerzahler ist sie positiv.

Der Aufwand für Kinderbetreuung ist bis ins Jahr des 10. Geburtstages des Kindes absetzbar, und zwar bis zu 2300 Euro pro Jahr und Kind. Aufwendungen für ein Ferienlager sind ebenfalls beim Steuerausgleich abschreibbar.

Neu ist, dass das Finanzamt ab der Veranlagung für 2017 Kirchenbeiträge, Spenden und Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung bzw. den Nachkauf von Versicherungszeiten automatisch berücksichtigt. Anonyme Spenden sind nicht mehr absetzbar.

Die kostenlosen Steuerberater der AK haben in Kärnten bewirkt, dass die Schwellenangst vor dem Steuer-Papierkram geschwunden ist. Dennoch macht ein Drittel noch immer keinen Steuerausgleich, wodurch die Kärntner geschätzte 30 Millionen Euro beim Finanzamt liegen lassen.