Im Tauziehen um einen Kollektivvertrag für die rund 400.000 Angestellten im Handel ist die zweite Runde konstruktiv verlaufen. Es gebe eine "gute Basis für die dritte Verhandlungsrunde", teilten die Sozialpartner per Aussendung mit. Während am Dienstag, vor allem rahmenrechtliche Forderungen diskutiert wurden, soll am 22. November das Gehaltsplus auf der Agenda stehen.

Bei der heutigen Verhandlung habe man besonders über verbesserte Rahmenbedingungen für die Aus- und Weiterbildung gesprochen. "Es geht uns darum, ein Signal zu setzen, dass sich der Handel der fortschreitenden Digitalisierung offensiv stellt", so die Verhandler Franz Georg Brantner, Vorsitzender des Wirtschaftsbereichs Handel in der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp), und Peter Buchmüller, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). "Nächste Woche geht es dann um die Gehaltserhöhung", so die Sozialpartner mit Blick auf den 22. November.

Aktuell liegt das kollektivvertragliche Mindestgehalt für Vollzeitangestellte im Handel bei 1546 Euro brutto pro Monat, das sind 1227,50 Euro netto laufender Bezug. Beim Abschluss im vergangenen Jahr einigten sich Arbeitgeber und Gewerkschaft auf eine Erhöhung der Mindestgehälter von im Schnitt 1,33 Prozent. Ab 1. Dezember 2017 gilt der neue, reformierte Handels-KV mit einem Mindestgehalt von 1600 Euro. Die rund 80.000 Handelsbetriebe haben allerdings bis Ende 2021 Zeit, auf das neue Schema umzusteigen.