Netflix, Amazon und andere Video-Abrufanbieter müssen künftig 30 Prozent europäische Filme in ihrem Repertoire vorweisen. Die EU-Medienminister beschlossen am Dienstag in Brüssel eine entsprechende Änderung der EU-Medienrichtlinie. Außerdem gelten Vorgaben zu Jugendschutz und Werbung künftig auch für Videoplattformen wie YouTube und soziale Medien, bei denen Videos eine wichtige Rolle spielen.

Großbritannien, Dänemark, Finnland, die Niederlande und Luxemburg trugen den Kompromiss nicht mit, wurden aber von den anderen Staaten überstimmt. Diese Länder waren gegen eine verpflichtende europäische Filmquote für On-Demand-Videodienste eingetreten. Bisher gilt eine 20-prozentige europäische Filmquote nur für Fernsehsender. Auch das Europaparlament hat für die Reform der Richtlinie eine 30-prozentige Quote verlangt.

Die EU-Medienminister erzielten zunächst nur Eckpunkte einer Einigung. Die detaillierte Reform muss dann noch zwischen dem EU-Ministerrat und dem Europaparlament verhandelt werden. Inkrafttreten können die neuen Regeln frühestens kommendes Frühjahr. Bei Verzögerungen könnte es aber auch sein, dass das Dossier erst unter österreichischer EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Hälfte 2018 abgeschlossen wird, hieß es in Ratskreisen.

Selben Regeln wie für Fernsehsender

Für Österreich signalisierte Medienminister Thomas Drozda (SPÖ) grundsätzlich Zustimmung zu dem vorliegenden Kompromisstext. Zentrale Frage sei der Anwendungsbereich. "Für Plattformen, die mit der Verbreitung audiovisueller Inhalte in unmittelbare Konkurrenz zu Fernsehen und Fernsehen auf Abruf treten, müssen die gleichen Maßstäbe gelten", forderte Drozda.

Jüngste Studien würden zeigen, dass der Konsum audiovisueller Inhalte auf sozialen Netzwerken laufend ansteige, nicht nur bei jungen Menschen. Professionelle und semiprofessionelle Inhalte würden bereits den größten Anteil der Plattformen einnehmen, die von Nutzern selbst bereitgestellten Inhalte würden an Bedeutung verlieren, sagte Drozda. Damit zielt Drozda auch auf die zunehmende Anzahl an Youtube-Stars ab, die sich bisher den strengen Regeln der Richtlinie entziehen. Noch dazu würden die großen Online-Plattformen den nächsten Schritt planen, indem sie zunehmend selbst als Inhalte-Produzenten von "Original Content" auftreten.

Neben Bestimmungen zum Jugendschutz und zur Bekämpfung vom Hass im Netz müssten auch die grundlegenden Werbevorschriften für Anwender von Internet-Plattformen zur Anwendung kommen. Der vorliegende Vorschlag verfolge dies ausgewogen und verhältnismäßig.

Die EU-Medienminister streben vorerst nur nach Eckpunkten einer Einigung. Die detaillierte Reform muss dann noch zwischen dem EU-Ministerrat und dem Europaparlament verhandelt werden. Inkrafttreten können die neuen Regeln frühestens kommendes Frühjahr. Bei Verzögerungen könnte es aber auch sein, dass das Dossier erst unter österreichischer EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Hälfte 2018 abgeschlossen wird, hieß es in Ratskreisen.