Grundsätzlich geht es um die Einhaltung von Ruhezeiten zwischen Arbeitszeiten sowie von Pausen. Allerdings habe sich der Richter vorerst auf die Ruhezeiten konzentriert und das Verfahren rund um die Pausen unterbrochen, so AK-Rechtsexpertin Julia Vazny-König.

Konsequenzen aus der Nicht-Einhaltung der Ruhezeiten, insbesondere die Frage, ob dann ein hundertprozentiger Lohnzuschlag fällig wird, seien noch nicht ausjudiziert. Ein erstinstanzliches Urteil könne in rund einem Monat vorliegen, der Fall werde aber wohl jedenfalls bis zum OGH gehen. Denn auch wenn im Gastronomie-Kollektivvertrag der Umgang mit Ruhezeiten spezifiziert sei, gehe es um grundsätzliche Fragen, die alle Branchen betreffen.

100 Prozent Lohnzuschläge gefordert

Teilweise fordere die AK drei Jahre zurück 100 Prozent Lohnzuschläge. Die Mitarbeiter von Henry am Zug seien nach dem Mindestkollektivvertrag mit 1400 Euro brutto im Monat entlohnt worden, zitiert der "Kurier" Vazny-König. Urteile habe es im Zusammenhang mit der Arbeitszeit bei Henry am Zug noch nicht gegeben, vier ältere Fälle seien vor Gericht verglichen worden.

Abgesehen davon betreut die AK nach Angaben von Vazny-König auch Do & Co-Mitarbeiter, die an Bord von AUA-Fliegern kochen. Hier seien in vier Fällen die Verfahren geschlossen, "wir warten auf die Urteile", sagte die AK-Juristin dem "Kurier". Die Frage sei, ob die "Fliegenden Köche" richtig im Kollektivvertrag eingestuft seien.

Am gestrigen Montag hat sich Do & Co-Chef Attila Dogudan mit Vertretern der Wirtschaftskammer und mit Berend Tusch von der Gewerkschaft vida getroffen, um über die Arbeitszeiten bei Henry am Zug zu sprechen. Über die Inhalte wurde Stillschweigen vereinbart, es wird aber jedenfalls einen Folgetermin geben, hieß es danach auf Anfrage der APA.