Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag des Sozialministeriums - eine Verbandsklage gegen die Unicredit Bank Austria. Wie mehrere andere Kreditinstitute hatte die Bank versucht, Negativzinsen bei Fremdwährungskrediten auszuschließen. Per Kundenbrief wurde dazu vorsorglich eine Untergrenze von null Prozent für Kreditzinsen festgelegt. Der VKI klagte sowohl gegen die Form der Vertragsänderung als auch gegen das einseitig festgelegte Limit und bekam vor dem Handelsgericht Wien in beiden Punkten Recht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bei Fremdwährungskrediten erfolgt die Anpassung der Sollzinsen meist anhand des europäischen LIBOR-Zinssatzes. Die Zinsen, die Kreditnehmer letztlich zu zahlen haben, setzen sich zusammen aus LIBOR plus einem Aufschlag für die Bank.

Nun ist der LIBOR in den vergangenen Monaten - wohl für alle Beteiligten überraschend - unter null gesunken. Die Konsequenz: Kämen LIBOR und Marge insgesamt unter null zu liegen, müsste die Bank ihren Kreditnehmern "Negativzinsen" zahlen - anstatt selbst Geld von den Kreditnehmern zu bekommen. Gegen eine solche Entwicklung versuchten nahezu alle heimischen Banken, darunter auch die Unicredit Bank Austria, vorzubauen.

Im Februar 2015 schrieb die Bank Austria ihren Fremdwährungs-Kredit-Kunden, dass bei bestehenden Kreditverträgen keine Negativverzinsung erfolgt. Als Untergrenze, so die Bank, gelte nämlich ein Sollzinssatz von 0,00001 Prozent.

Ein derartiger Ausschluss von Negativzinsen ist aus Sicht des VKI nicht zulässig. "Es kann nicht im Belieben der Bank liegen, eine Änderung des LIBOR nicht oder nicht zur Gänze an die Vertragspartner weiterzugeben", so Thomas Hirmke, stellvertretender Leiter des Bereiches Recht im VKI. "Ein Einfrieren der Sollzinsen bei null widerspricht dem Gebot der Anpassungssymmetrie. Die Bank kann nicht einseitig eine Untergrenze festsetzen, ohne zugleich auch eine Obergrenze zu bestimmen."

Das Handelsgericht Wien folgte der Ansicht des VKI in seiner aktuellen Entscheidung. Demnach ergibt sich aus dem Kreditvertrag, dass die Bank dem Kreditnehmer bei entsprechender Entwicklung des Indikators auch Negativzinsen gutzuschreiben hat. Ähnliches hatte bereits im September das Landesgericht Feldkirch gesagt. "Damit liegt in dieser umstrittenen Rechtsfrage nun bereits ein zweites verbraucherfreundliches Urteil vor", freut sich VKI-Jurist Hirmke. Letztlich bleibe abzuwarten, wie der Oberste Gerichtshof in der Angelegenheit entscheide. "Gibt auch der OGH dem VKI Recht, werden die Banken die zwischenzeitlich angefallenen Zinsen an ihre Kunden zurückzahlen müssen."

Nähere Informationen zum aktuellen Urteil unter www.verbraucherrecht.at.