Die EU plant die Einführung eines gemeinsamen Urheberrechts. Das würde viele Verbesserungen für Kunstschaffende und Konsumenten bringen. Länderschranken sollen beseitigt werden, ein gemeinsamer Handelsraum für digitale Güter geschaffen werden. Das EU-Parlament will am 9. Juli eine generelle Empfehlung für dieses Projekt abgeben.

Allerdings wurde einen Abänderungsantrag eingebracht, der es in sich hat: "Das Europaparlament vertritt die Auffassung, dass die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte", heißt es in dem Text.

Diese Bestimmung würde die sogenannte Panoramafreiheit aushebeln. Sie besagt, dass man Fotos bedenkenlos veröffentlichen kann, bei denen Gebäude im Hintergrund abgebildet sind. Wird die Änderungen beschlossen, bräuchte man für Fotos mit Gebäuden im Hintergrund, die Einwilligung der Architekten, sobald diese "gewerblich genutzt werden." Die Bestimmung würde für alle Bauwerke gelten, der Architekten noch leben oder nicht länger als 50 Jahre tot sind.

Das klingt auf den ersten Blick nachvollziehbar. Wenn jemand mit einem Foto von schöner Architektur Geld verdient, soll auch der Architekt etwas davon haben. In Realität bedeutet das allerdings, dass man keine Selfies mehr auf Facebook, Twitter oder Instagram posten kann, sobald ein Gebäude oder eine Skulptur im Hintergrund zu sehen ist. Es werden nämlich die Rechte zur kommerziellen Nutzung an diese Dienste übertragen. Neben Urlaubern müssten auch Werbemacher und Dokumentarfilmer bei jedem abgebildeten Gebäude, bei jeder Skulptur überprüfen, ob diese noch urheberrechtlich geschützt sind und ob der Urheber mit der Veröffentlichung einverstanden ist.