Der ehemalige Anwalt der Hypo Alpe Adria Bank, Alexander Klaus, ist mit einer Anklage wegen Beitrags zur Untreue konfrontiert. Konkret geht es um den Vorzugsaktienverkauf aus dem Jahr 2006 und die damit verbundenen Rückkaufgarantien in Form von Put-Optionen. Die Anklage ist nicht rechtskräftig, Klaus hat 14 Tage Zeit, dagegen zu berufen.

"Für mich ist die Anklage nicht nachvollziehbar, hier wird ein erfolgreicher Anwalt vor den Kadi gezerrt", sagte Bernhard Fink, Rechtsanwalt von Klaus, am Mittwoch auf Anfrage der APA. Seitens der Staatsanwaltschaft werde Klaus eine "Doppelfunktion" unterstellt. "Das ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar", sagte Fink.

Zum Zeitpunkt der Vorzugsaktien-Verkaufs war Klaus nämlich nicht nur Hypo-Anwalt sondern auch im Vorstand der Flick-Privatstiftung, die Aktien erwarb. Klaus habe jedoch im Zuge des Geschäftes immer ausschließlich die Flick-Privatstiftung vertreten, erklärte Fink.

Der Name von Klaus war in vergangenen Hypo-Prozessen schon öfter gefallen. Ex-Hypo Vorstand Wolfgang Kulterer hatte etwa ausgesagt, dass er in Bezug auf die Put-Optionen und deren Geheimhaltung "fachlich auf die juristische Expertise" von Klaus vertraut habe.