Österreichs Bankgeheimnis ist trotz steigenden Drucks von Deutschland auf absehbare Zeit gut gesichert. Es ist nicht nur in der aktuellen EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie als Ausnahme vom EU-weiten Austausch von Anlegerdaten festgeschrieben. Österreich muss ebenso wie Belgien und Luxemburg zudem erst dann Mitteilungen über Zinserträge ausländischer Sparer herausrücken, wenn die europäischen Drittstaaten Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Monaco und San Marino auf einen "effektiven Informationsaustausch" mit der EU einlenken.
Kapitalflucht. Um Kapitalflucht zu verhindern, hat die EU von Anfang an die Miteinbeziehung der fünf Nicht-EU-Länder sowie der abhängigen Gebiete Großbritanniens und der Niederlande zur Bedingung für ihr System der Zinsbesteuerung gemacht. Ebenso wie Österreich, Luxemburg und Belgien konnten die Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Monaco und San Marino aber ihr Bankgeheimnis behalten. Anstelle eines Informationsaustausches über die ausländische Anleger heben sie eine Quellbesteuerung ein, die großteils an den Herkunftsstaat abgeführt wird.
Quellensteuer. Diese Quellensteuer macht für Österreich, Luxemburg und Belgien derzeit 15 Prozent aus. Sie steigt bis 1. Juli 2011 auf 35 Prozent an, wobei Dreiviertel an den Herkunftsstaat des Anlegers abgeführt werden. Erst nach mehr als drei Jahren wird also das ganze Ausmaß der ans EU-Ausland abgeführten Abgaben bekannt sein. Da die EU-Kommission alle drei Jahre die Situation neu bewerten muss, dürfte eine vollständige Revision der EU-Zinssteuer erst ab dem Jahr 2014 erfolgen.
Steuergesetze. Erschwert werden schärfere Steuergesetze in der EU durch das geltende Einstimmigkeitsprinzip. Jeder der 27 Mitgliedstaaten kann gegen Neuerungen sein Veto einlegen, Änderungen mit den Drittstaaten, die mit an Bord sind, bedürfen zusätzlicher bilateraler Verhandlungen. Wie schwer Änderungen in heiklen Steuerfragen in der EU durchzusetzen sind, zeigt schon die Entwicklung der geltende Zinsbesteuerungs-Richtlinie. Sie wurde 2003 erst nach 14 Jahren zäher Verhandlungen beschlossen. In Kraft trat sie dann am 1. Juli 2005 mit sechs Monaten Verspätung, nachdem die Schweiz ihr Abkommen mit der EU über Zinserträge nicht rechtzeitig umsetzen konnte.