Die Vorwahl der SPÖ in Köflach ist geschlagen. Ruhe kehrt aber nicht ein, denn die Kritik an der Verwendung der Daten aus der Wählerevidenz für das parteiinterne Ausscheidungsverfahren reißt nicht ab. Zwar darf jedermann am Gemeindeamt in diese Daten Einsicht nehmen, Parteien können auch Abschriften vornehmen - verwendet werden dürfen sie laut Datenschutzgesetz aber nur zum Zwecke der Wahlwerbung für das demokratische Wahlrecht auf allen politischen Ebenen.