Körperverletzung, versuchte Körperverletzung, Sachbeschädigung und das fahrlässige Besitzen einer verbotenen Waffe. Die Liste an Vorwürfen ist lang, der 26-Jährige vor Gericht zudem kein Unbekannter. Wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt erhielt er in der Vergangenheit bereits eine Geldstrafe. Nun aber zurück in die Gegenwart.
Bezirksgericht Weiz
Versuchte Körperverletzung mit Baby am Arm: "Einen gut gemeinten Tritt gibt's nicht"
