Der umstrittene „Wunderheiler“ Robert Franz muss sich vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz verantworten. Zur ersten Tagsatzung, die nur der Prozessplanung diente, erschien er barfuß und in Begleitung von 30 Anhängern. Franz, über dessen Firma unter anderen Nahrungsergänzungsmittel und Tierfutter vertrieben werden, muss sich wegen unlauteren Wettbewerbs verantworten. Die Klage hatte die Ärztekammer angestrengt.