Gegen 29 Personen (28 Männern und einer Frau) wurde heuer im Bezirk Deutschlandsberg ein Betretungsverbot ausgesprochen. 42 derartiger Verbote gab es im Jahr 2017. Dies bedeutet, die Täter durften nach einer angedrohten oder auch ausgeführten häuslichen Gewalttat für zwei Wochen ihre Wohnung nicht betreten. Ein besonderer Schutz für die Opfer. „Das Betretungsverbot ist eine sicherheitspolizeiliche Maßnahme. Und diese 14-tägige Nachdenkfrist bewirkt natürlich einiges. Beim Opfer, aber auch beim Täter“, erklärt Karl Sungi, stellvertretender Bezirkspolizeikommandant in Deutschlandsberg. Solche Betretungsverbote werden nur in Abstimmung zwischen Polizei und Behörde ausgesprochen.