Wie man ein Fahrrad „ein bisschen“ stiehlt, keinen Schaden anrichtet und dennoch eine Verurteilung kassiert, demonstrierte kürzlich ein junger Weststeirer vor dem Bezirksgericht Deutschlandsberg. Und das geht so: Am Bahnhof Weststeiermark in Groß St. Florian schnappte sich der Angeklagte ein Fahrrad, das der Besitzer, ein Teenager aus dem Bezirk, dort abgestellt hatte, ohne es abzusperren. Mit dem Rad unternahm der junge Mann eine Spritztour nach Deutschlandsberg, wo er in Erwägung zog, es der Polizei zu übergeben. Weil er von dieser Idee offenbar schließlich doch nicht restlos überzeugt war, brachte er das Fahrrad wieder zurück zum Bahnhof Groß St. Florian. Dort erkannte der Besitzer sein Eigentum und zeigte den Mann an. Weshalb er sich nun in Deutschlandsberg vor Gericht verantworten musste.