Entsprechend einer EU-Richtlinie muss die "Fischdurchgängigkeit" bei allen größeren österreichischen Fließgewässern bis 2015 wieder hergestellt sein. Das gilt auch für die Sulm in Retznei, wo das zwölf Jahre alte Laufkraftwerk an der Einmündung in die Mur noch keine Fischwanderhilfe bietet.