Suche
Steiermark Kärnten Leben Sport

Närrischer Faschingsbeginn

Geililo - in Kirchberg haben jetzt die Narren das Sagen

In Kirchberg an der Raab heißt es wieder "Geililo": Die Faschingsgilde eröffnete gemeinsam mit der Stadtwache Feldbach, der Narrenzunft Weiz und dem Faschingskabarett Gleisdorf im Konvoi zum Kirchpark ihren 36. Fasching. Angeführt von der Musikkapelle marschierten Prinz Manfred I. mit Prinzessin Anita I. sowie Kinderprinz Florian III. mit Kinderprinzessin Vanessa I. auf den Festsplatz ein. Bürgermeister Helmut Ofner übergab die Schlüssel zum Gemeindeamt widerstandslos - die Gemeindekassen seien leer. Beendet wurde die närrische Amtsübernahme an Sepp Krusch und Pepi Schiffer mit Tanzvorführungen durch das Faschingsballett Kirchberg und Weiz.
14. November 2022,
10:56 Uhr

Anzeige
Login nicht möglich?

Wir würden Ihnen hier gerne eine Login-Möglichkeit anzeigen. Da Sie eine Erweiterung installiert haben, die alle Cookies blockiert, fehlt uns dafür leider Ihre Zustimmung. Das können Sie tun:

  • Deaktivieren Sie die Erweiterung, die Cookies blockiert
  • Fügen Sie kleinezeitung.at Ihrer Whitelist hinzu
Login nicht möglich?

Hier können Sie sich für Ihr Kleine Zeitung-Benutzerkonto anmelden oder neu registrieren.
Ihre derzeitigen Cookie Einstellungen lassen dies nicht zu.

Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. („Piano“). Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind. Mit Klick auf „Anmelden“ aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.

Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.

Hilfe Impressum AGB Datenschutz Cookie-Einstellungen
© 2023, kleinezeitung.at | Kleine Zeitung GmbH & Co KG | Alle Rechte vorbehalten.
Nutzung ausschließlich für den privaten Eigenbedarf. Eine Weiterverwendung und Reproduktion über den persönlichen Gebrauch hinaus ist nicht gestattet.