Ein Video aus einer alkoholreichen Nacht, in dem Marco Wagner Nazi-Parolen mitsingt, kursierte kürzlich durch die Sozialen Medien. Auf Facebook entschuldigte er sich daraufhin bei seinen mehr als 222.000 Abonennten mehrmals und schwor dem Alkohol ab.

Selbst angerufen

Nun ging Wagner einen Schritt weiter und stellte sich laut eigenen Angaben selbst der Polizei. "Naja, i hab a echt schlechtes Gewissen gehabt und hab glei selber angerufen.....", antwortet er auf eines der vielen Kommentare auf seiner Facebook-Seite. Am Samstag soll der Termin sein. Vonseiten der Polizei gibt es derzeit noch keine Auskunft darüber.

Falls es zu einer Anklage kommen sollte, betrifft das voraussichtlich § 3g des Artikel 1: Verbot der NSDAP aus dem Verbotsgesetzt aus 1947. "Wer sich auf andere als die in den §§ 3a bis 3f bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinn betätigt, wird, sofern die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung strenger strafbar ist, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung bis zu 20 Jahren bestraft."

Anklagen nach dem Verbotsgesetz werden vor einem Geschworenengericht (drei Berufsrichter und acht Geschworene) verhandelt. Es gilt die Unschuldsvermutung.