Bereits bevor die Verhandlung über Körperverletzung und gefährliche Drohung im Fürstenfeld startet, läutet das Telefon im Gericht: Der Bewährungshelfer des Angeklagten meldet sich und betont, dass der Beschuldigte sich immer an alle Auflagen halte. Der Angeklagte selber ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht anwesend: Er ist auf der Fahrt ins Bezirksgericht von der Polizei wegen eines Verkehrsdeliktes aufgehalten worden und verspätet sich.