Immer mehr honigähnliche Produkte landen in den heimischen Lebensmittelregalen: Honig aus Reis, veganer Honig aus Stärke oder Löwenzahn- und Gänseblümchen-Honigersatz. Die Konkurrenz der heimischen Imker wächst, weswegen man im Österreichischen Imkerbund nun eine Neuregelung für die Kennzeichnung sämtlicher Produkte beim Bund beantragt hat. Eine konkrete Sachbezeichnung soll es Nichtimkern erschweren, direkt neben heimischen Honigerzeugnissen im Supermarktregal zu landen.

Aus für "Imkerhonig"

Nun ist die neue Verordnung zur Kennzeichnung von heimischem Honig aus Bienenhaltung durch und im wahrsten Sinne des Wortes "stichhaltig": Honig von Bienen darf ab sofort nicht mehr als "Bienenhonig" ausgelobt und bezeichnet werden. Auch die Bezeichnung "Imkerhonig" ist laut Sozialministerium künftig nicht mehr zulässig, wird der Honig nicht vom Imker selbst abgefüllt. Ausschließlich das Wort "Honig" darf dann noch verwendet werden. Zusätze wie "Wald-", "Blüten-" oder "Creme-" sind zulässig. Ebenso dürfen Begriffe wie "Stadthonig", "Wiesenhonig" oder "Almhonig" weiter verwendet werden.

Umgekehrt soll mit einer neuen Ages-Verordnung künftig auch gesetzlich geregelt sein, dass Produzenten von veganen Produkten das Wort "Honig" auf ihren Etiketten nicht mehr als Sachbezeichnung verwenden dürfen. Auch phonetisch ähnliche Namensbezeichnungen wie "Ohnig" oder "H.Oney" werden beanstandet.

Die Doppelbezeichnung "Bienenhonig" hielt Bioimker Georg Fink aus Hartberg ohnehin schon in der Lebensmittelverordnung 2006 für fragwürdig: "Das alleinstehende Wort Honig hätte von Anfang an nur für Bienenhonig gelten sollen. Die Beifügung 'Bienen' hatte es Produzenten von vergangenen Ersatzprodukten leichter gemacht, sich mit anderen Attributen auch in die Honigregale zu schwindeln", so Fink, der 125 Bienenvölker im Haupterwerb bewirtschaftet. Er sei froh, dass es hier nun eine klare Abgrenzung zu Konkurrenzprodukten gibt. In der Bezeichnung hätten Hersteller von veganen Produkten nun wenig Chancen, sich an das Urprodukt Honig heranzuwagen. "Honig bleibt Honig!"

Bioimker Georg Fink aus Hartberg begrüßt die neue Gesetzgebung
Bioimker Georg Fink aus Hartberg begrüßt die neue Gesetzgebung © kk

Einen bitteren Nachgeschmack gibt es allerdings rund um die neue Verordnung zum süßen Naturprodukt: Viele kleinere Imker, die eine große Menge an Standardetiketten eingelagert haben, fürchten beträchtliche Mehrkosten hinsichtlich der Neuanschaffung entsprechender Aufkleber oder Plaketten. "Bienenhonig ist ein Wort, das sich sehr schnell in den Wortschatz der Menschen eingebrannt hat", weiß Fink. Laut neuer Honigverordnung dürfen Etikettenrestbestände aber bis Ende 2025 aufgebraucht werden.