Der Fürstenfelder Anton Maier besitzt angrenzend an sein Wohnhaus eine Wiese. Da diese mit Furchen und Mulden durchsetzt war, kam ihm in 2018 das Angebot des befreundeten Bauplaners recht, der ihm kostenlos Erde von seiner Baustelle in der Stadt anbot, um die Fläche zu ebnen.

"Ich habe mich vorher beim Stadtbauamt erkundigt, ob ich das darf", erzählt Maier. Er wähnte sich rechtlich auf der sicheren Seite, als er die Auskunft bekam, dass das Vorhaben im Freiland weder genehmigungs- noch meldepflichtig sei.

Also brachten Lkw eines ortsansässigen Bauunternehmens die Erde von der Baugrube zu Maiers Grundstück an der Ortsgrenze zu Loipersdorf. Rund 95 Lkw-Fuhren waren für die insgesamt 970 Kubikmeter notwendig, wie die Unterlagen der Baufirma bezeugen.

Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft

Scheinbar missfiel jemandem diese Aktivität trotzdem und es gab eine Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft wegen "unerlaubter Ablagerung". Ein Amtssachverständiger der Baubezirksleitung wurde beauftragt. "Der Mann war zehn Minuten hier und hat zwei Fotos gemacht", schildert Maier. Wenige Monate später forderte die Bezirkshauptmannschaft noch per E-Mail Unterlagen bei Maier an, danach hörte er nichts mehr. Per Einschreiben flatterte Maier schließlich ein Bescheid des Zollamtes Graz ins Haus, in dem er aufgefordert wurde, 27.600 Euro Altlastensanierungsbeitrag sowie 1104 Euro Säumnis- und Verspätungszuschlag zu zahlen.

Verschätzt: 656,3 statt 2000 Kubikmeter

"Ich konnte tagelang nicht schlafen", schildert Maier, der konsterniert über die Begründung im Bescheid ist. Darin wird nämlich das Gutachten des Beamten der Baubezirksleitung zitiert, der die Menge der aufgebrachten Erde auf 2000 Kubikmeter geschätzt hat. Maier konnte sich die amtswegige Vermehrung der Menge nicht erklären: "Meine Unterlagen sagen etwas anderes und ich habe keine zusätzliche Erde verwendet."

Maier hat schließlich einen Fürstenfelder Sachgutachter beauftragt, die Erdmengen auf Kilogramm genau zu vermessen – das Ergebnis belief sich auf exakt 656,3 Kubikmeter. Auch die Gemeinde hatte dieselbe Zahl errechnet. Um seine Unschuld zu beweisen, hat Anton Maier begonnen, Beweise zu sammeln und sämtliche Lieferscheine aller beteiligten Speditionen eingeholt. "Kein Sachverständiger verschätzt sich um das Dreifache", wurde er von einem örtlichen Rechtsanwalt bestärkt.

Auch Peter Blaskovic, von dessen Baustelle die Erde stammt, unterstützt seinen Freund: "Wer will, kann gerne in die Dokumente schauen, da waren nicht mehr als die 970 Kubikmeter drinnen." In einem Merkblatt stehe außerdem, dass Erdmengen unter 1100 Kubikmetern als geringfügig gelten und beitragsfrei seien.

Anzeige bei Verwaltungsgerichtshof

Damit konfrontiert, überwies ihm das Zollamt prompt 18.000 zurück. "Auf den Rest warte ich immer noch", ist Maier wütend. "Sie antworten nicht mehr und ignorieren sämtliche Forderungsschreiben. Man könne sich dafür fünf Jahre Zeit lassen", erzählt Maier und möchte kommende Woche die Justizministerin persönlich kontaktieren. "Ich schrecke auch nicht vor einer Anzeige beim Verwaltungsgerichtshof zurück. Ich wurde zu Unrecht bestraft und möchte mein Geld zurück. Basta!", so Maier.

Bei der zuständigen Stelle im Grazer Zollamt werde man zu laufenden Fällen keine Auskunft geben, hieß es auf Anfrage der Kleinen Zeitung.