"Die Bürokratie schlägt Purzelbäume“, ärgert sich Nikolaus Höfler, praktischer Arzt in Hohentauern. Diese Woche behandelte der Arzt eine junge Patientin, die am Kinderspielplatz von einem Spielturm gefallen war. Höfler stellte bei der Erstversorgung fest, dass dem Urlauberkind glücklicherweise nicht viel passiert war.

Danach ging es zu weiteren Untersuchungen für das Mädchen mit der Rettung noch ins LKH Leoben, wo die Ärzte bestätigten: Die junge Dame ist glimpflich davongekommen. Die Dreijährige, die von ihrer Mama begleitet wurde, musste also nicht im Krankenhaus bleiben.

Höfler kritisiert, dass die beiden „nicht von der Rettung zurücktransportiert“ werden konnten, denn: Vonseiten des Krankenhauses sei der Transport nicht abgesegnet worden.

Für eine Fahrt mit dem Rettungsauto braucht es (außer im Notfall) einen Transportschein von Arzt oder Krankenhaus. Dieser wurde nicht ausgestellt. Anspruch auf einen finanzierten Transport hat man nur unter bestimmten Voraussetzungen, darunter Gehunfähigkeit.

Die Mitarbeiter des „Roten Kreuz Hohentauern“ traten also die Fahrt zurück ohne die kleine Patientin und ihre Mutter an. Der Vater des Mädchens musste dafür von Hohentauern nach Leoben fahren, um die beiden abzuholen.

Vonseiten der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft verweist man auf den wirtschaftlichen Aspekt, derartige Fahrten werden laut Kages über das Krankenhaus abgerechnet. Das Budget sei nicht dafür da, Fahrten mit dem Rettungsauto zu finanzieren: „Das ist nicht unser Job. Das Spital hat auch eine Budgetverantwortung.“
Das Geld würde für die direkte Betreuung von Patienten abgehen.

Rücktransporte würden nur finanziert werden, wenn es keine Alternativen dazu gibt. Außerdem: „Wir sind großzügig bei mobil eingeschränkten Personen.“ Wenn es aber für die Patienten zumutbar sei, selbst den Nachhauseweg anzutreten, gäbe es keinen Transport im Rettungsauto.