Es geht um den Verdacht des Amtsmissbrauches und der Untreue: Am Mittwoch wird am Landesgericht Leoben nach längerer Pause der Prozess gegen Max Haberleitner, ehemaliger ÖVP-Bürgermeister der Gemeinde Rachau, fortgesetzt. Im Zentrum steht die Frage, ob sich Haberleitner an der Errichtung des Wipfelwanderweges bereichert hat oder nicht. Der Ex-Ortschef war neben seiner politischen Funktion auch Geschäftsführer der Wipfelweg-GmbH, an die er zugleich Grundstücke verpachtet hat. Hier steht der Verdacht eines „In-sich-Geschäftes“ im Raum. Als Verpächter soll Haberleitner zudem einen überhöhten Pachtzins kassiert haben. Außerdem werden ihm die Aufnahme eines 800.000-Franken-Kredites statt des genehmigten 800.000-Euro-Kredites und Auszahlungen ohne Gemeinderatsbeschlüsse zur Last gelegt. Haberleitner bekannte sich bislang immer nicht schuldig.