Eines betont Einsatzleiter Gerhard Breyner gleich zu Beginn: "Die Berg- und Naturwacht ist kein Verein, sondern eine Körperschaft öffentlichen Rechts. In vielen Dingen sind wir der Polizei gleichgestellt, wir dürfen zum Beispiel auch Rucksäcke durchsuchen. Und beim Eintritt werden wir vom Bezirkshauptmann angelobt."